Gehaltserhöhung während der Arbeitsphase in der Altersteilzeit
Ist es gesetzlich erlaubt während der Arbeisphase der Altersteilzeit eine Gehaltserhöhung oder Höhergruppierung zu bekommen? Hätte eine Erhöhung steuerliche Nachteile?
1 Antwort
Ich bin jetzt in der passiven Phase der Altersteilzeit und habe - sonst wäre ich auch ganz schön sauer gewesen - während der dreijährigen Arbeitsphase alle tariflichen Erhöhungen bekommen. Natürlich führt das höhere Brutto dann auch zu einem höheren Steuerabzug. Was letztlich übrig bleibt, ergibt sich aus einer Neuberechnung des Nettos anhand der entsprechenden Tabellen. Außerdem wird eine (meist geringfügige) Erhöhung der im Rahmen des Progressionsvorbehalts im Zuge der Einkommensteuerveranlagung zusätzlich zu entrichtenden Steuer erfolgen.