Zu meinen Einnahmen als Student gehören - Bafög, Honorarkraftbezüge, Aufwandsentschädigung,wechselnde 400€ Jobs, und seit kurzer Zeit Zinsen und Aktiengewinn. Was davon zählt zu Einnahmen, die ich berücksichtigen muß beim Stellen eines Antrages um Nichtveranlagungsbescheinigung ?