In welchen Angelegenheiten darf das Finanzamt Auskunft erteilen?
Meine Frage bezieht sich auf den Informationsgehalt den das Finanzamt erteilen darf. In wie weit darf mir das Finanzamt weiterhelfen und Hilfestellung geben und ab wann müsste ich mich an einen Steuerberater wenden? Wie weit reicht die Befugnis des Finanzamtes mir in Sachen Steuerfragen und -tipps Auskunft zu erteilen?
1 Antwort
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Das Finanzamt darf Dir alles sagen, solange es Dich nicht berät. Und alle Auskünfte beziehen sich nur auf den Allgemeinfall und sind ohne Gewähr.
Ausser Du schilderst den genauen Sachverhalt und beantragst eine verbindliche Aussage. Die kostet allerdings Geld.
Und bitte nur steuerrechtliche Anfragen. Für Unterhaltsrecht, Rentenrecht, Sozialrecht, Wohnrecht und ähnliches sind andere Einrichtungen zuständig.