Umzugskosten absetzen bei unverheiratetem Paar

1 Antwort

Die Begründung für die Abzugsfähigkeit it in diesem Fall (bei einem Ehepaar) etwas anders.

Würde das (friche) Ehepaar nur aus Gründen der Eheschließung umziehen, wäre es natürlich nciht abzugsfähig.

Zieht aber ein Ehepaar um, weil einer damit erheblich näher an den Arbeitsort kommt, ist der Umzug beruflich.

Im Falle einer Eheschließung prüft man daher jeden einzeln. iegt die Vorausetzung für die Abzugsfähigkit für einen vor, tritt der private Grund des zusammenziehens in den Hintergrund.

Hier der Leitsatz des Urteils:

BFH-Urteil vom 23.3.2001 (VI R 175/99) BStBl. 2001 II S. 585 1. Erfolgt ein Umzug aus Anlass der Eheschließung von getrennten Wohnorten in eine gemeinsame Familienwohnung, so ist die berufliche Veranlassung des Umzugs eines jeden Ehegatten gesondert zu beurteilen.

  1. Steht bei einem Umzug eine arbeitstägliche Fahrzeitersparnis des Arbeitnehmers von mindestens einer Stunde fest, so kommt dem Umstand, dass der Umzug im Zusammenhang mit einer heiratsbedingten Gründung eines gemeinsamen Haushalts steht, grundsätzlich keine Bedeutung mehr zu (Fortführung des BFH-Urteils vom 22. November 1991 VI R 77/89, BFHE 166, 534, BStBl II 1992, 494).
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986