Fall:

A lebt und arbeitet seit 5 Jahren in dubai bei einer deutschen Firma. Das Gehalt fällt in Dubai an und dort gibt es ja bekanntlich keine Lohn-und Einkommenssteuer.

Die Frau von A hingegen arbeitet hier in Deutschland in einem nichtselbstständigen Arbeitsverhältnis.

Frage: Ist in diesem Fall eine Zusammenveranlagung möglich und wie werden die EInkünfte in Dubai steuerlich behandelt.

Danke!