Hallo! Ich arbeite als Gesundheits- und Krankenpflegerin im Schichtdienst. Ich habe erlesen, dass ich die Zuschläge für die geleistete Wochenend- und Nachtarbeit in meiner Einkommensteuererklärung geltend machen kann. Meine Frage: Wo trage ich das ein?

Vielen lieben Dank! Schönen Tag noch.