Dienstleistungsservice als Nebengewerbe bzw. Kleinunternehmer, ist das möglich als Hartz 4 Bezieher

1 Antwort

Hauptgewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe, ist völig egal für das Finanzamt. Da ist Gewerbe Gewerbe.

  • Ein Unterschied ist nur in der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) der Kleinunternehmer gem. § 19 UStG, solange der Vorjahresumsatz unter 17.500,- Euro war, kann man völlig auf die Umsatzsteuer verzichten.

  • Solange Der Gewinn nicht höher ist als 8.004,- Euro plus eventueller abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen usw. fällt auch keine einkommensteuer an.

  • Für die ARGE it es einfach ein zusätziches einkommen. Man meldet die Sache beim Jobcenter an und muss halbjährlich nachträglich angeben, was man verdent hat. 100,- Euro sind generell anrechnungsfrei, vom übersteigenden Gewinn (Gewinn, nicht Umsatz) weitere 20 %.

  • Einziges Problem, der Gewinnbegriff ist beim Jobcenter/ARGE, nicht der gleiche wie beim Finanzamt. Mit meinen Schützlingen hbe ich da regelmäßig Diskussionen. Fast immer schließt man sich unserer Ansicht an, aber diese Termine sind ermüdend.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986