Dienstleistungsservice als Nebengewerbe bzw. Kleinunternehmer, ist das möglich als Hartz 4 Bezieher
Moin moin,
möchte auf diesem Weg ab sofort ein Gewerbe anmelden, d.h. als Nebengewerbe als Dienstleistungsservice und daher einige Tipps erfahren, um nicht evtl. Fehler die ich dann bereuen würde, einzugehen. Auf was muß ich besonders achten, wenn ich nun das Gewerbe anmelde, um Kosten zu sparen. Welche Abgaben in Bezug Steuern an das Finanzamt habe ich? Um vorerst wenig Ausgaben zu haben, denke ich wohl , das ein Nebengewerbe sinnvoll ist, bis es vollends läuft und der Kundenstamm anwächst, oder? Hoffe auf nicht nur Antworten, evtl. sogar neue Tipps die ich noch nicht berücksichtigt habe, bis dann und danke im Vorfeld Themen: nebengewerbe Hartz 4
1 Antwort
Hauptgewerbe, Nebengewerbe, Kleingewerbe, ist völig egal für das Finanzamt. Da ist Gewerbe Gewerbe.
Ein Unterschied ist nur in der Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) der Kleinunternehmer gem. § 19 UStG, solange der Vorjahresumsatz unter 17.500,- Euro war, kann man völlig auf die Umsatzsteuer verzichten.
Solange Der Gewinn nicht höher ist als 8.004,- Euro plus eventueller abzugsfähiger Vorsorgeaufwendungen usw. fällt auch keine einkommensteuer an.
Für die ARGE it es einfach ein zusätziches einkommen. Man meldet die Sache beim Jobcenter an und muss halbjährlich nachträglich angeben, was man verdent hat. 100,- Euro sind generell anrechnungsfrei, vom übersteigenden Gewinn (Gewinn, nicht Umsatz) weitere 20 %.
Einziges Problem, der Gewinnbegriff ist beim Jobcenter/ARGE, nicht der gleiche wie beim Finanzamt. Mit meinen Schützlingen hbe ich da regelmäßig Diskussionen. Fast immer schließt man sich unserer Ansicht an, aber diese Termine sind ermüdend.