Kann man Zahnersatz auch absetzen trotz Zusatzversicherung?
hab ja nun schon einiges gelesen was das Absetzen der Zahnarztkosten abgeht, doch leider finde ich nirgends etwas darüber wie man das handhabt wenn man eine Zuatzversicherung hat.
Also, habe letztes Jahr 4 Kronen bekommen, mein Eigenanteil lag bei 1253 €, da ich aber sowohl eine Zusatzversicherung habe, als auch einen Ergänzung in meiner Krankenversicherung brauchte ich eig. nur noch knapp 380 Eigenanteil zahlen.
Muß ich nun bei der Steuererklärung den Rechnungsbetrag, abzüglich des regulären Krankenkassenanteils eintragen oder aber lediglich den Betrag den ich wirklich bezahlt habe. Auf dem Kontoausszug steht im übrigen der volle Betrag über 1253 €
- Frage auch zum Zahnbereich, mein Sohnemann trägt seit geraumer Zeit eine Spange, der Rechnungsbetrag, wird aber zu 100% von der KK erstattet bei erfolgreicher Behandlung, kann ich dann die Kosten trotzdem absetzen?
Danke schon mal im voraus
1 Antwort
Kosten, die Dich nicht getroffen haben, kannst Du natürlich nciht in der Steuererklärung abziehen.
Also die Zahnspange, die Dein Sohn bekommen hat, wurde von der KRankenkasse gezahlt. Damit hast Du ja keinen Eigenaufwand mehr gehabt. Also kein Abzug.
Die Kosten für die eigene Behandlung sind abzugsfähig, nach Abzug der Erstattung von Deiner privaten Zusatzversicherung, also der Rest von 380,- wie Du schriebst. Aber da dort noch die zumutbare Eigenbelastung bei den aussergewöhnlichen Beastungen abgeht, wird da keine steuerermäßigung mehr herauskommen, ausser ihr hattet noch andere Posten, die abzugsfähig wären.