Kann man Gebühren für Börsenseminare absetzen, wenn man auch Aktiengewinne versteuert?
Würde gern an einem Börsenseminar teilnehmen, und überlege gerade, ob man auch die Kursgebühr absetzen kann, wenn man Aktiengewinne wiederrum auch versteuern muß?
1 Antwort
Nein.
Die Aktiengewinne werden seit 01.01.2009 im allgemeinen mit der Abgeltungssteuer mit "nur" 25 % besteuert und nicht mehr mit dem meist (ab € 15.000 zu versteuerndes Einkommen) höheren persönlichen Grenzsteuersatz. Es gibt für niedrigere Einkommen aber noch die Günstigerprüfung (Kreuzchen in Zeile 4 der Anlage KAP machen).
Im Zuge dieser "Vereinfachung" wurde der Werbungskostenansatz gestrichen und ein Sparerpauschbetrag von € 801/Jahr eingeführt, der (fast) sämtliche Werbungskosten der Kapitalerträge abdeckt. Dazu gehören auch Deine Seminarkosten.