Kann man Gebühren für Börsenseminare absetzen, wenn man auch Aktiengewinne versteuert?

1 Antwort

Nein.

Die Aktiengewinne werden seit 01.01.2009 im allgemeinen mit der Abgeltungssteuer mit "nur" 25 % besteuert und nicht mehr mit dem meist (ab € 15.000 zu versteuerndes Einkommen) höheren persönlichen Grenzsteuersatz. Es gibt für niedrigere Einkommen aber noch die Günstigerprüfung (Kreuzchen in Zeile 4 der Anlage KAP machen).

Im Zuge dieser "Vereinfachung" wurde der Werbungskostenansatz gestrichen und ein Sparerpauschbetrag von € 801/Jahr eingeführt, der (fast) sämtliche Werbungskosten der Kapitalerträge abdeckt. Dazu gehören auch Deine Seminarkosten.