Kosten für Zwangräumung absetzbar?
Hallo wie Ihr ja schon wißT muß ich mein Haus zwangsräumen lassen. Beim Anwalt sind schon ca.2000,00€eblieben und das ist erst der Anfang:-( Ich weiß, daß die Kosten eigentlich der "Geräumte" tragen muß. Das bezweifle ich aber stark, daß da je was passiert. Kann ich die Kosten wenigstens bei der Steuer absetzen? Vielleicht weiß auch jemand, wleche Kosten genau absetzbart sind?
1 Antwort
Alle kosten die durch die Vermietung entstanden sind und die man nicht durch umlage auf den/die Mieter wieder hereinbekommt/bekommen hat, kann man in der Anlage "V" abziehen.
Das heißt also auch alle Kosten die durch die Kündigung des Mieters und der Räumung entstanden sind. Angefangen beim Porto für die Kündigung, über Anwalt und Gericht, Gerichtsvollzieher, Transportunternehmen, Helfer usw. Renovierung, eben alles um die Wohnung wieder vermieten zu können. Die verrechnete Kaution ist ggf. abzuziehen