Mehrwertsteuer bei McDonalds

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Hallo,

nach dem Umsatzsteuergesetz sind Gaststättenumsätze mit 19 % Umsatzsteuer zu berechnen. Das liegt daran, dass dem Gast mehr Leistung als das eigentliche Essen geboten wird. Er kann sich dort hinsetzen, das "Ambiente" genießen und die Toiletten nutzen.

Für Verkäufe an Ständen bzw. außerhalb des Restaurants gilt der Steuersatz von 7 % für die Lieferung von Lebensmitteln. - Nur die Getränke werden, bis auf Wasser, auch hier voll mit 19 % besteuert.

McDonalds verwendet elektronische Registrierkassen, die sicherlich auch mit der Buchführung vernetzt sind. Zahlt der Kunde als 5 € für ein Menü, dass er im Restaurant verzehrt, wird der Umsatz mit 19 % Umsatzsteuer verbucht.

Die Steuer rechnet sich dann wie folgt: 5 € Umsatz abzgl. 19/119 = 4,21 € Nettoumsatz. Die Steuer darauf beträgt dann ca. 79 Cent. Die 79 Cent werden von McDonalds im Rahmen der monatlichen Umsatzsteuervoranmeldung dann an das Finanzamt abgeführt.

Nimmst du dein 5 € Menü mit und gibst das an der Kasse an, fallen 7 % Steuer an:

5 € Umsatz abzgl. 7/107 = 4,68 € Nettoumsatz. Die Steuer von 32 Cent zahlt McDonalds wieder an das Finanzamt.

Am Endpreis für dein Produkt ändert sich demnach nichts...nur der Gewinn für McDonalds wird, je nachdem wo du isst, höher oder niedriger ausfallen.

DEr Ertrag bleibt bei McD (dem jeweiligen Betreiber), unterliegt damit aber der Einkommen-oder Körperschaft- und der Gewebesteuer.

Also Beispiel:

Man zahlt 10,- Euro. Nimmt man mit ist die Nettoeinnahme 9,35 Euro. Isst man dort sind es netto 8,40 Euro.

Die Mitnahme des Essens erhöht den Rohertrag (gleiche Kosten für das Essen vorausgesetzt) um 95 Cent. Damit auch der Gewinn um 95 Cent höher. Also werden die Ertragsteuern auch auf den höheren Gewinn berechnet und erhöhen so (zum Tel) auch die Staatseinnahmen wieder etwas.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Ist das eigentlich rechtens? Ich hatte erwartet, dass für den Kunden der Nettobetrag stets identisch sein muss (wohl eher sollte). Hört sich bisschen wir "über den Tisch ziehen" an.

Kommt mal jetzt bitte nicht mit Mischkalkulation oder so...

PS: Würde mich nicht wundern, wenn es bei McD eine Art "inhouse" Quote gibt, die von den Kassierern gefordert wird :)

Der Kunde kann nicht erkennen, ob bei MD die sachverhaltsgerechte Kasseneingabe erfolgt. Für mich ist es unverständlich, warum die Kassen dies nicht anzeigen müssen und so eine Kontrolle durch die Kunden stattfinden kann. Dem MD-Kunden steht die Gutschrift aus dem verminderten Mehrwertsteuersatz zu.

Stattdessen erhöht sich der (steuerpflichtige) Gewinn von MD, wovon auch der Staat durch Erhebung der KöSt unrechtmäßig profitiert. Ich gehe einfachheitshalber davon aus, dass MD bereits bei den Lokalverzehrungen kostendeckend arbeitet.

Ein Fall für Frau Aigner und VRZ!