Arbeitgeber tauscht EDV Anlage aus, alten Computer verbilligt kaufen, ist das geldwerter Vorteil?

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Hallo,

ein geldwerter Vorteil entsteht dann, wenn du als Arbeitnehmer von deinem Chef etwas günstiger bekommst, als du es auf dem freien Markt bekommen würdest. Mit Buchwerten hat das absolut nichts zu tun!

Angenommen die Anlage hat einen Buchwert von 0,50 € (weil abgeschrieben) und einen tatsächlichen Marktwert von 500 €.

Dein Chef verkauft dir die Anlage für 100 €, weil du sein Mitarbeiter bist.

Es bleibt also ein geldwerter Vorteil von 400 €, der der Einkommensteuer zu unterwerfen ist.

PC werden derzeit innerhalb von 5 Jahren abgeschrieben. Das war nicht immer so in den vergangen Jahren. Ein geltwerter Vorteil kann also nur entstehen wenn der PC unter Wert verkauft wird. Das ist nicht zu befürchten, da der Arbeitgeber das auch nicht kann. Wie sollte er das verbuchen. Der will seinen Computerschrott an den Mann oder Frau bringen.

Zunächst sollte geprüft werden ob die PC´s noch einen Marktwert haben ( z.B. Angebot von PC-Händler oder vergleichbare PC´s bei ebay ) Falls die PC´s einen Marktwert von Bsp.100€ pro PC haben und der Mitarbeiter bekommt diesen für 56€, entsteht durch die Anwendung der Freigrenze kein geldwerter VT ,sofern die Freigrenze nicht bereits anderweitig ausgeschöpft ist.Bekommt der AN den PC für 50€ entsteht beim AN ein geldwerter VT der steuer -+soz.vers.pflichtig ist, aber mit 25% auch pauschal versteuert werden kann. Beim Unternehmer entsteht ein Buchgewinn in Höhe von 99€. Zugleich hat er einen Betriebsausgabenabzug über den Lohn in Höhe des geldwerten Vorteils. (Umsatzsteuer müsste ggf auch berücksichtigt werden.)