Pendlerpauschale - Fahrtkostenzuschuss - Werbungskostenpauschale
Hallo,
mein AG bittet mir den Fahrtkostenzuschuss an. So weit ich es verstanden habe bleibt dieser Zuschuss für mich steuer- und sozialabgabenfrei?
1) Jetzt stellt sich die Frage, ob ich mit dem Fahrtkostenzuschuss auch noch die Pendlerpauschale weiterhin geltend machen darf ?
2) Wie sieht es mit den Werbungskosten aus? Was darf ich damit absetzen - Kfz-Versichrungsbeiträge, Kfz-Steuer, Kfz-Reparaturkosten ?
1 Antwort
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Der Zuschuss bleibt für dich steuer-und soz.vers.frei. Aber du musst den Zuschuss bei den Werbungskosten Fahrten Wohnung/Arbeitsstätte (Pendlerpauschale) als erstattete Leistung abziehen. Zu deiner 2. Frage: mit den pauschalen Fahrtkosten sind deine genannten Kosten für Versicherung und Steuer bereits abgedeckt.