Ab wann können Kosten für ein im Bau befindliches Mehrfamilienhaus abgesetzt werden?
Wir bauen gerade ein Mehrfamilienhaus, welches zu 100% vermietet werden soll. Ab wann kann man eine Anlage V bei seiner Steuererklärung mit abgeben, um Kosten für Zinsen, etc. abzusetzen. Muss das Gebäude fertiggestellt sein? Müssen Mieter eingezogen sein? Oder müssen sogar erst Einnahmen fließen?
2 Antworten
Ab dem Zeitpunkt der Kaufes. Grundsteuer und Schuldzinsen können dann bereits als Werbungskosten abgezogen werden.
Sämtliche Herstellungskosten gibt's über die Abschreibung, aber erst ab Fertigstellung des Gebäudes.
Bis die ersten Mieter drin wohnen, werden die Bescheide wohl vorläufig hinsichtlich der Einnahmenerzielungsabsicht ergehen.
Ab da wo es die ersten Kosten gab. Also die ersten zinsen, die erste Grudnsteuer für das Grundstück, was immer anfällt/anfiel.