Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?

Hallo Ihr Lieben :) !

Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:

Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.

Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.

Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.

Meine Frage aber jetzt:

Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.

Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?

Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.

Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.

Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.

Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.

Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.

Euch alles Gute, und danke schon mal!

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Privatinsolvenz oder außergerichtlicher Vergleich?

Ich weiß nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen?
Der mich vertretende Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 20-30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen.

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich, wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet.

Dazu ist es dreimal günstiger da im Falle eines Scheiterns des Vergleichs, der gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan in den Kosten der Privatinsolvenz schon enthalten sind.

Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

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Stromguthaben vor der Insolvenz kann es mit zukünftigen Abschlägen verrechnet werden?

Ich stehe vor einer Privatinsolvenz und habe bereits ein P- Konto auf dem eine Pfändung liegt. Aufgrund einer Stromchätzung meines Versorgers habe ich 12 Monate viel zu hohe Stromabschläge aus meinen Pfändungsfreibetrag bezahlt.

Meine Idee war jetzt, das erhebliche Stromguthaben auf dem Versorgerkonto stehen zu lassen und es mit den zukünftigen Abschlägen zu verrechnen, was mein Stromanbieter auch machen würde. Sprich ich würde erst einmal gar keine Abschläge mehr zahlen bis mein Guthaben verbraucht ist.

Nun stehe ich aber zu Beginn des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und wenn die Verhandlungen scheitern sollten mit den Gläubigern, wovon ich ausgehe, wird ja vom Insolvenzgericht ein Insolvenzverwalter eingesetzt.

Darf und dürfte der IV dieses zum Verrechnen auf meinen Stromkonto des Versorgers pfänden obwohl ich eine Verechnung des Gutahben schon vor der Insolvenz vereinbart haben und wie bekommt der IV das überhaupt raus das auf mein Stromkonto ein Guthaben zum verrechnen ist?

Ich kann mir das Geld ja schlecht auszahlen lassen, den dann wäre es ja auf meinen P- KOnto wegen der Pfändung ebenso weg. Zur Not wäre die Variante das ich das Stromguthaben meiner Exfrau überweisen lasse, was bestimmt nicht erlaubt wäre.

Deswegen würde ich lieber das Guthaben auf dem Stromkonto lassen und verrechnen lassen.. nur wenn der eventuelle IV in den nächsten Monaten doch zum Zuge kommt und das GUthaben einfach pfänden kann, wäre es trotzdem weg und ich werde wegen meiner Sparsamkeit bestraft und müsste von meinen Pfändungsfreibetrag die Stromkosten zahlen....

Wer kann mir meine Fragen fachlich richtig beantworten oder mir einen Tipp geben was ich machen soll oder wie andere das eventuelle Problem gelöst haben.

Insolvenz, Privatinsolvenz
Privatinsolvenz ja oder nein bei 40-45 Tsd. Schulden?

Hallo,

ich habe durch meine Spielsucht (die ich nun aktiv bekämpfe und seit Monaten spielfrei bin) über die Jahre ca 40-45tsd. € Schulden angehäuft. Jetzt ergibt sich mir die Frage ob ich in die Privatinsolvenz gehen soll oder es tapfer abbezahlen soll? Eigentlich bin ich eher dafür es zu bezahlen, ich brauche trotzdem Rat.

Mein Einkommen ist: 1600€ +320-450€ Minijob = 1900/2050€

Meine Schulden sind:

Ratenkredit noch 84 Monate --> 302€ Rate pro Monat = ca 25.000€ Restschuld inkl. Zinsen

Eltern --> 11.000€ keine feste Rate

Dispo --> 7.000€ keine feste Rate, 10% Zinsen

Schufa ist tot, negativ Einträge, 100terte Kreditanfragen, Score zwischen 20-30% also ohne Chance auf Umschuldung, Zusammenfassung etc.

Monatliche Ausgaben:

-50€ Bausparvertrag

-300€ Kredit

-15€ Sportmitgliedschaft

-70€ andere Versicherungen

-190€ Leasingrate

-300€ Lebensmittel, Haushalt, Getränke etc (für 2 Personen)

-250€ Miete

-70€ Handy u. Internet

= 650€ bzw. 800€

Davor mindestens 250€ Spritkosten

=400€ bzw. 550€

Was meint ihr in meiner Situation Hand heben oder abbezahlen?

Meinen Eltern will ich das Geld auf jeden Fall zurückzahlen.

Vermögen: Bis auf mein Handy (Wert ca. 600€ und eine Markenjacke ca 500€) gar nichts, alles schon verkauft.

Habe schon schlaflose Nächte, kann nur noch an meine Schulden denken und habe Selbstmordgedanken, da ich ohne meine Spielsucht ein ganz anderes Leben hätte. Alleine ein Erbe von 50tsd. meiner Oma ist verzockt, habe ein gutes Abi, gute Ausbildung vor kurzen beendet. Ich bin gerade mal 25 Jahre und habe das Gefühl alles nicht mehr auszuhalten. Schlafe pro Tag 3-4 Std weil ich die Augen nicht zu bekomme.

Mit 16 angefangen zu spielen, seit ca 5 Jahren stark süchtig, insgesamt ca 150.000€ verloren trotz einem 22.000€ Gewinn und einen 38.000€ Gewinn.

Danke für eure Antworten

Privatinsolvenz, Schulden
Hausfinanzierung mit Partnerin trotz Restschuldbefreiung in der Schufa?

Hallo Community,

gerne möchte ich mit meiner Frau ein Neubau zur Eigennutzung vom Bauträger kaufen. Sie soll der Hauptdarlehensnehmer sein, ich als Ehegatte "nur" mit unterzeichnen und mit bezahlen. Also schon ein gemeinsames vorhaben.

Zusammen haben wir ca. 2900 Euro Nettoeinkommen aus unbefristeten Festanstellungen. Sie hat einen Privatkredit bei Ihrer Bank laufen, der mit der Hausfinanzierung mit abgelöst werden soll. Uns fehlt leider das Eigenkapital zur Finanzierung der Kaufnebenkosten für Notar und Grunderwerbssteuer.

Zuätzlicher Stolperstein ist, das ich seit Oktober in der Schufa den Eintrag "Restschuldbefreiung" für die nächsten 3 Jahre stehen habe. Was das genau bedeutet ist mir bewusst. Dennoch möchte ich gerne jetzt kaufen, da unser großer bereits in 2 Jahren in die Schule kommt und ich dann einfach ihm einen Schulwechsel ersparen möchte. Auch passt das Gesamtpaket des Hauses. Außerdem sind die Zinsen jetzt noch lukrativ, darf man den aktuellen Gerüchten Glauben, kann sich das bald ändern. Die Preise für Immobilien und Grundstücke steigen auch rapide an, so das ich keine 3 Jahre warten möchte. Aus der Familie kann keiner Helfen. Es bleibt nur der Weg, dass meine Frau der Hauptantragsteller wird.

Bei ersten Beratungsgesprächen wurde uns gesagt, dass eine Finanzierung mit unserer Wunschrate möglich ist. Jetzt hängt man sich an meinem negativen Schufaeintrag auf.

Ist eine Finanzierung für uns unter diesen Umständen möglich?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten. Moralisch kann ich Gläubiger und Banken vestehen, allerdings geht es hier um einen Hauskredit und nicht um einen simplen Produktkauf auf Raten oder Handy-Vertrag.

Vielen Dank schon einmal für Eure Antworten

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Schmerzensgeld trotz Schulden oder besser zuerst Privatinsolvenz anmelden? Beste Lösung gesucht!

Liebe Forum-Mitglieder, wir befinden uns gerade in einer recht verzwickten Lage und hoffen, dass sich hier jemand für unseren Fall interessiert und eventuell einen guten Rat hat. Unser Vater musste vor ein paar Jahren Firmeninsolvenz anmelden und trägt hieraus als Privatperson immer noch riesige Schulden mit sich, da er leider keine Privatinsolvenz angemeldet hat. Letztes Jahr ist er schwer erkrankt und es kam zu einigen Fehlern bei der klinischen Behandlung, sodass er nun mit der Pflegestufe weiterleben muss. Wir würden gerne zivilrechtlich gegen einige Fehler der klinischen Behandlung angehen und denken auch eine recht hohe Summe an Schmerzensgeld erstreiten zu können (zumindest gibt es Urteile über ähnliche Fälle, bei denen die Summe recht angemessen schien). Nun stellt sich jedoch die Frage, ob dieser ganze Prozess, aufgrund der Verschuldung unseres Vaters, überhaupt Sinn macht? Wir möchten verschiedene Optionen abwägen: 1. Privatinsolvenz anmelden, in der Hoffnung, dass die Wohlverhaltensphase bereits vor dem Urteil eintritt? Unsere Recherchen haben ergeben, dass Schmerzensgeld, wenn man schon in der Wohlverhaltensphase ist, behalten werden kann. Hier würde sich jedoch die Frage stellen, wann diese Wohlverhaltensphase eintritt? Das konnten wir nicht wirklich rausfinden. Ist dies abhängig von der Höhe der Schulden oder einfach von der Länge des Prozesses? 2. Gibt es irgendeine Möglichkeit, bei der das Schmerzensgeld an einen Angehörigen ausgezahlt wird? 3. Oder ist es so einfach, dass Schmerzensgeld grundsätzlich trotz Schulden behalten werden kann? Eventuell hat jemand noch eine komplett andere Möglichkeit? Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit und Zeit! Viele Grüße DieKinder

Privatinsolvenz, Schmerzensgeld, Schulden, Wohlverhaltensphase

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