Erziehungsrente und Privatinsolvenz?

1 Antwort

Du musst natürlich nicht nur über die Beantragung informieren, sondern auch über den tatsächlichen Leistungsbezug.

M.E. ist von diesem zusätzlichen Einkommen nichts per se freigestellt, allerdings erhöht sich evtl. der Pfändungsfreibetrag.

Meine geringen Erfahrungen mit Treuhändern sind auch eher so, dass monatelang nicht reagiert wird. Ich würde einfach da nochmal anrufen und Geld zurückstellen.


Arsinoes 
Beitragsersteller
 20.02.2019, 22:45

Vielen Dank für die Antwort