Doppelter Geldeingang?
Hallo Zusammen,
ich bin in der Privatinsolvenz, momentan in der Wohlverhaltensphase, und werde im Monat Mai einmal den Lohn für Mai bekommen und einmal Arbeitslosengeld 1 für den Monat Juni.
Mein Freibetrag wird damit um ca. 500 Euro überschritten. Werde ich diese 500 Euro an den Treuhänder übergeben müssen?
Liebe Grüße
2 Antworten
ALG-I für Juni wirst Du erst Ende Juni bekommen. Und wenn das nicht so viel ist, solltest Du rechtzeitig einen Antrag auf Wohngeld oder ALG-II stellen. Das ALG-II wird allerdings im Voraus gezahlt, aber ich schliesse mich insofern der o.g. Antwort an.
Nein. Das kannst Du behalten. Die Gelder beziehen sich auf zwei verschiedene Monate. Das kannst Du mit dem Treuhänder besprechen.
Bin mir sicher.
Das ist so geregelt. Es kommt öfter mal vor, dass mehrere Zahlungen, die sich auf unterschiedliche Monate beziehen und dem Lebensunterhalt dienen, in einem Monat eingehen. Wenn das Geld an die Gläubiger ginge, müsste der Staat im Wege der Sozialhilfe, etc. einspringen und die Gläubiger hätten einen zufälligen Vorteil. ..
Ok. Das wäre gut. Bist du dir sicher? Weil die Kanzlei selber konnte es mir nicht beantworten. Nicht bevor es soweit ist und die es schwarz auf weiß sehen.