Gehalt höher als Freibetrag auf P-Konto?
Ich bin in der privatinsolvenz und habe ein P-Konto mit einem Freibetrag von 1824€ (alleinstehend mit Kind). Aufgrund von Schicht/wochenendzulagen kann mein Nettogehalt natürlich variieren, jedoch wird nie was vom Lohn gepfändet. Wie ist es aber, wenn ich mal zB 1800 € netto bekommen sollte + Kindergeld 204 = 2004€, somit über dem Freibetrag auf dem pkonto -> der Überschuss wird auf den nächsten Monat übertragen. Ist das dann jeden Monat immer so mit dem Übertrag oder kann man den Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen lassen, weil ich ja nie über der pfändunggrenze netto verdiene? Kann ich komplett raus aus dem P-Konto und ein normales Girokonto führen? Welche Nachteile würde das mit sich bringen?
1 Antwort
Bitte ergänzen Sie den geschilderten Sachverhalt. Was bedeutet "wird nie was vom Lohn gepfändet" bei dem lfd. Insolvenzverfahren?
Werden beim Arbeitgeber keine Beträge aufgrund der Abtretung an den Insolvenzverwalter einbehalten und an diesen abgeführt?
Das Sie "netto nie über der Pfändungsfreigrenze verdienen" ist kein Argument für eine (weitere) Erhöhung des Pfändungsfreien Betrags auf dem P-Konto. Was aber ggfls. möglich wäre - entweder über den Insolvenzverwalter, an den theoretisch im lfd. Insolvenzverfahren aus dem P-Konto abzuführende Beträge fließen würden; er könnte das Konto bei der Bank per Erklärung frei geben und auf Abführung an die Masse verzichten oder über das Insolvenzgericht, das per Beschluß nach § 850k Abs. 4 ZPO das P-Konto dergestalt freigeben kann, daß der pfändungsfreie Grundfreibetrag von derzeit 1178,59 EUR (seit 01.07.2019) von der kontoführenden Bank jeweils monatlich (gegen Vorlage der Gehaltsabrechnungen durch Sie) an die tatsächlich überwiesenen Nettolohnbeträge Ihres Arbeitgebers angepaßt werden müssen.
Komplett aus dem P-Konto raus geht erst, wenn keine Pfändung oder Insolvenz mehr greif - ihr Konto wäre sofort für Sie nicht mehr nutzbar.