Was meint ihr? Zweitkonto in der Wohlverhaltensphase in Ordnung?
Hallo,
morgen ist der letzte Tag an dem die Gläubiger noch Anträge und Stellungnahmen zu gewissen Punkten abgeben können. Und ich stelle mir seit Feststehen dieses Termins nur diese eine Frage: Ist ein Zweitkonto nach abgeschlossener Verwertungsphase in Ordnung, oder nicht? Ich möchte mit diesem den Umgang mit Geld und Konto erlernen und hätte dazu eure Meinung gewusst.
Es geht mir nicht darum, Vermögen beiseite zu schaffen, oder sonst was. Mir geht es nur darum, dass ich den Umgang mit Geld und einem Konto erlernen kann, bis ich die Wohlverhaltensphase gemeistert habe. Ich gehe davon aus, dass ich mit Erteilung der Restschuldbefreiung selber imstande sein sollte, mit dem Geld hinzukommen.
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Ja, auch während einer PI kann ein gesetzlicher Betreuer ein Taschengeldkonto eröffnen und für die betreute Person mit Einwilligungsvorbehalt freigeben.
Bei Nachfrage müssen halt auch dafür die Auszüge vorgelegt werden.
Ein Zweitkonto sollte kein Problem sein, solange du dieses ohne Dispo führst.
Dein Problem ist eher, eine Bank zu finden, bei der du ein neues Konto eröffnen kannst. Denn deine Schufa wird immer noch so stehen, das dir Banken nicht vertrauen und dir ein Konto verweigern.
Unsere Meinung dazu zählt nicht, bespreche das besser/lieber mit dem für dich zuständigen Insolvenzverwalter!