Was meint ihr? Zweitkonto in der Wohlverhaltensphase in Ordnung?

Ja 33%
Nein 33%
Weiß nicht 33%

3 Stimmen

3 Antworten

Ja, auch während einer PI kann ein gesetzlicher Betreuer ein Taschengeldkonto eröffnen und für die betreute Person mit Einwilligungsvorbehalt freigeben.

Bei Nachfrage müssen halt auch dafür die Auszüge vorgelegt werden.

Ein Zweitkonto sollte kein Problem sein, solange du dieses ohne Dispo führst.

Dein Problem ist eher, eine Bank zu finden, bei der du ein neues Konto eröffnen kannst. Denn deine Schufa wird immer noch so stehen, das dir Banken nicht vertrauen und dir ein Konto verweigern.

Unsere Meinung dazu zählt nicht, bespreche das besser/lieber mit dem für dich zuständigen Insolvenzverwalter!