Hat man auch mit dem P-Konto einen Anspruch auf Onlinebanking?
Mein Bruder hat vor Kurzem ein P-Konto eingerichtet, da er sich in der Privatinsolvenz befindet. Er hat allerdings dabei nicht die Möglichkeit zum Onlinebanking. Ist das üblich und besteht dieses Recht beim Onlinebanking nicht grundsätzlich?
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