Mein Bruder hat vor Kurzem ein P-Konto eingerichtet, da er sich in der Privatinsolvenz befindet. Er hat allerdings dabei nicht die Möglichkeit zum Onlinebanking. Ist das üblich und besteht dieses Recht beim Onlinebanking nicht grundsätzlich?
Hat man auch mit dem P-Konto einen Anspruch auf Onlinebanking?
Onlinebanking,
P-Konto,
Pfändungsschutzkonto,
Privatinsolvenz
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.