nachzahlung wird gepfändet?
meine rente wurde von teil auf vollerwerbsunfähig gewandelt. nun bekomme ich mehr rente und auch eine nachzahlung ab 2010. nun meine frage ich befinde mich in der wohlverhaltensperiode und die nachzahlung wird die gepfändet oder bleibt die bei meinem selbstbehalt,denn ich liege unter dem was zu pfänden wäre.meiner meinung ist das ja ne nachzahlung da ich monatlich zuwenig rente bekommen habe und wir mir nun ausgezahlt. da ich monatlich unter 900€liege wird nicht gepfändet nun bekomme ich monatl.900,84€rente.habe es meinem insolvenzverwalter zukommen lassen,wüßte aber doch gerne vorab bescheid. wenn ich sonst von irgendwo geld bekomme muß ich es abgeben das leuchtet mir ein,aber dies ist ja nachzahlung auf zuwenig gezahlte rente!!!!
1 Antwort
Ich habe Dir noch einmal den genauen Wortlaut des Gesetzgebers herausgesucht:
Eine Rentennachzahlung ist pfändungsrechtlich keine Einmalzahlung, sondern zur Ermittlung ihrer Pfändbarkeit zunächst den jeweiligen Monaten zuzuordnen, für die sie gewährt wird. Für die einzelnen Monate ist dann gem. § 850c ZPO der pfändbare Betrag zu ermitteln, wobei die Nachzahlung mit anderen Einkünften zusammenzurechnen ist. Dies gilt auch in dem Insolvenzverfahren einer natürlichen Person.
Die Pfändungsgrenze liegt bei jedem gleich und erhöht sich pro Familienmitglied im eigenen Haushalt.
Danke für den Stern :-))
Hallo Primus...dieser Beitrag ist schon älter und bevor neuen Thread schreibe,frage ich hier nach.
Weißt Du ob sich daran was geändert hat? Oder das genauso noch stimmt?
Ich habe nach Deinem Paragraphen gesucht und auch gefunden aber den bei Dir obigen Wortlaut nicht. Kannst Du mir eine Quelle nennen wo das finde?
Ich habe nämlich leider ein ähnliches Problem wie der eigentliche Fragensteller.
Danke im voraus.
Lg Maya
vielen dank Primus nun hab ich etwas in den Händen.das die pfändungsgrenze erhöht wurde hat er mir bisher noch nicht mitgeteilt. würde daß auch bei meinem mann gelten?denn dort wird gepfändet.