Pfändung Gehalt nach Laufzeitende Wohlverhaltensphase?

3 Antworten

"1.) was zählt denn für die Beendigung der PI ? , das Schreiben vom Amtsgericht mit der Restschuldbefreiung (RS)"

Das Schreiben über Restschuldbefreiung zählt als Ende. Danach darf nicht mehr gepfändet werden. Ausnahme die Schulden die von der Befreiung ausgenommen sind. Unterhaltsschulden etc.

Wenn die Frist nun am 10.02.24 abgelaufen ist, muss die RS ja die nächsten Tage kommen. Kann 4-6 Wochen dauern...


PeterSchmitz 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 14:22

Hallo Hildefeuer. Danke für die Info. Gestern, 11.Mai 2024 habe ich erst die Abtretungsschreiben vom Amt bekommen, quasi drei Monate später. (aber der InsoVw hat mich erst ab 10.04.24 den letzten Lohnzettel ?! zur Weiterleitung an Amtsgericht angeschrieben, ob das dran liegt ?!

Andri123  12.05.2024, 15:01
@PeterSchmitz

Lies nochmal genau. Das ist vermutlich eine schriftliche Anhörung, und Du hast Gelegenheit zur Stellungnahme.

Z.B. "Das Gericht hat nach dem Ende der Abtretungsfrist über Ihren Antrag auf Restschuldbefreiung zu entscheiden. Hierzu wird Ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme binnen 14 Tagen gegeben."

Zweite Möglichkeit "Gläubiger X hat die Versagung der RSB beantragt wegen ...".

Was steht da denn?

PeterSchmitz 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 15:09
@Andri123

Da steht lt. Schreiben, dass die Gläubiger, Treuhänder ect. nochmals zur Stellungnahme, (wie oben link: Abs.1 des Par.300 InsO) zur Anhörung befragt werden. Aber danke nochmals für Rückinfo.

Vor Erhalt des rechtskräftigen Beschlusses über die Restschuldbefreiung (also frühestens 14 Tage nach Eingang bei Dir) wirst Du da nichts erreichen können.

Allerdings steht in Abs.1 des Par.300 InsO dass die RSB dann ab Ende der Abtretungsfrist gilt, also rückwirkend.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjZ6qi_-4eGAxUngf0HHXFjAygQFnoECAcQAQ&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__300.html&usg=AOvVaw0at8mo0xGO4RAC5254Muz0&opi=89978449


PeterSchmitz 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 14:26

Danke Andri123. Komische DE-Paragraf:-? Insolvenzgericht entscheidet erst nach Anhörung .... aber gleichzeitig gilt Ende Abtretungsfrist der RSB als erteilt ?, Wer soll den Paragraph/den Satz nun richtig verstehen ???

Andri123  12.05.2024, 14:42
@PeterSchmitz

Wieso, das ist doch eine gute Regelung. So geht die mehrmonatige Zeitverzögerung nicht zulasten des Schuldners.

Mit den Anhörungen von IV, Gläubigern und Schuldner kann ja erst nach Ende der Abtretungsfrist begonnen werden. Diese Anhörungen können eben auch zur Folge haben, dass die RSB nicht erteilt wird. Deshalb wird ja erst vom Gericht angehört und dann entschieden.

Wenn die RSB dann erteilt wird, gilt sie rückwirkend. Somit glaube ich, dass die Einbehaltungen des IV in diesen Monaten nicht an die Gläubiger ausgekehrt werden, sondern geparkt werden und dann an Dich erstattet werden. Das weiss ich aber nicht, wäre für mich aber logisch.

PeterSchmitz 
Beitragsersteller
 12.05.2024, 14:46
@Andri123

Ich meinte nur (Sorry), dass es sehr kompliziert für Laie (für mich) sich anhört :-)

Ich finde:

Das wichtigste ist, dass die Gläubiger, bei den Du Schulden hast, bedient werden!


hildefeuer  12.05.2024, 11:43

Nein das ist nicht das wichtigste. Das wichtigste ist das sich Gerichte an Gesetze halten. Die Restschuldbefreiung war am 10.4. fällig. Warum nun das Gericht auch 4 Wochen danach keine Zeit gefunden hat, darüber zu entscheiden ist ein Unding.