Werden Schulden aus einem Gerichtsverfahren in einem Privatinsolvenzverfahren gelöscht?

3 Antworten

Du hast bereits auf Deine erste Frage zu derselben Sache gute Antworten erhalten. Offenbar hast Du die Antworten nicht verstanden.

Ein P-Konto hat ja bestimmt der “schlechte Betreuer“ bereits eingerichtet (Frage an Dich: Hast Du ein P-Konto?).

So gesehen kann eigentlich nichts passieren, solange Du keine Schulden hast, die zu einem Haftbefehl führen können.

Ob das bei Deinen sog. “Gerichtskosten“ der Fall ist, wissen wir nicht.

Jedenfalls Bußgelder und Geldstrafen lassen sich nicht durch ein Insolvenzverfahren oder durch ein P-Konto umgehen.

Man kann dann aber angemessene Raten vereinbaren und ist nicht zu weiteren Straftaten  gezwungen (“Mundraub ist nötig“???)


Impact  06.08.2017, 23:40

"Mundraub" gibt es schon lange nicht mehr.

Begeht man etwas, was im Volksmund so heisst, so ist dies keine Straftat, sondern ein Vergehen (die Folgen unterscheiden sich sehr).

Auch wenn Du die Frage nun zum dritten mal einstellst, die Antworten ändern sich nicht.

Weil ich Deine Frage nicht auch noch ein viertes Mal hier lesen will, habe ich innerhalb von fünf Sekunden dies im Internet gefunden:

Die Gerichtskosten eines Strafverfahrens beruhen nicht auf der vorsätzlich begangenen, unerlaubten Handlung im Sinne des § 302 Nr. 1 InsO. Sie werden also von der Restschuldbefreiung erfasst.

Unerklärlich, warum Du das nicht selbst gefunden hast.

Aber aufpassen: Du musst schon genau wissen, um welche Art von Schulden es sich handelt.


Brigi123  06.08.2017, 22:56

Es sind nicht alle Fragesteller so intelligent wie Du.

Das war kein Kompliment.

Impact  06.08.2017, 23:34
@Brigi123

Du willst selbst nicht von mir kommentiert werden, tust dies aber bei mir auf so intelligente Art - Kompliment.

Brigi123  06.08.2017, 23:45
@Impact

Ja, sorry, ich werd mich zukünftig zusammenreißen.

Ich bemühe mich ja schon, sie einfach nicht zu lesen.

Zappzappzapp  07.08.2017, 13:25
@Brigi123

Ich will hier für keinen von euch Partei ergreifen, das könnt ihr selbst ausmachen, aber sorry, an den gleichen Personenkreis dreimal mehr oder weniger die gleiche Frage zu richten, kann schon ein wenig nerven.

Ob der Fragesteller nun intelligent ist oder nicht, hat für mich damit eher weniger zu tun. Auch weniger intelligente Personen sollten das verstehen. Du bist vielleicht etwas geduldiger als @Impact.