Schuldenvergleich?

1 Antwort

Wenn er schon bereit ist Dir zu helfen, dann soll er Dir eine entsprechende Zusage schriftlich geben. Mit der Als Anlage machst Du Deinen Gläubigern den Vergleichsvorschlag.

Wenn die zustimmen, zahlt er dirkt an die Gläubiger.

Der/die die schon das Gehalt gepfändet haben, werden die härtesten Brocken sein, denn die sitzen ja schon "am Futternapf." Kommt etwas drauf an, wie viel die monatlich schon bekommen.

Aber so würde ich es probieren.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

fragestellter 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 23:09

Die Gehalts/Kontopfändung ist seit 8 Jahren fruchtlos.

fragestellter 
Beitragsersteller
 09.03.2023, 22:59

Vielen Dank!!
Ich weiß nur nicht, ob ich das über einen Anwalt im Sinne einer Privatinsolvenz machen lasse oder den Anwalt für einen außergerichtlichen Vergleich zu beauftragen? Der eigen beauftragte Anwalt gibt ja nur ein oder zwei Angebote mit einer Einmalzahlung von 30% der Gesamtschulden bei den Gläubigern ab und wenn das scheitert ist der Fall für Ihn abgeschlossen

Bei einer Privatinsolvenz genauso wie bei einem außergerichtlichen Vergleich wird den Gläubigern auch in den ersten Schritten ein Vergleichsangebot unterbreitet. Dazu ist im dreimal so günstigeren Preis, der darauffolgende gerichtliche Vergleich sowie der Insolvenzplan schon enthalten. Macht doch gar kein Sinn das 3 fache zu verlangen wenn nur 2 Angebote abgegeben werden und bei einer Privatinsolvenz viel mehr gemacht wird uns es auch noch viel billiger ist...

Beispiel Max Pastulka:
Privatinsolvenz
Was ist enthalten?

750 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • notwendiger außergerichtlicher Einigungsversuch
  • Erstellung des Insolvenzantrages
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Raten
Vergleich:Was ist enthalten?

2700 €

  • Aufarbeitung der Gläubigerunterlagen
  • Vergleichsverhandlungen mit einer Nachbesserung
  • ggf. Vertretung im gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahren
  • Ratenzahlung möglich bis zu fünf Rate
wfwbinder  10.03.2023, 09:12
@fragestellter

Du liegst schief, wenn Du denkst, dass ein Anwalt nur 1, oder 2 Angebote macht udn das dann für ihn erledigt ist. Es kommt auf die Erfolgsaussichten an.

Die Privatinsolvenz als Alternative würde bei Dir ja nur länger dauern, ab der Gläubigern 0,- Euro Zahlungen bringen, weil:

Die Gehalts/Kontopfändung ist seit 8 Jahren fruchtlos.

Das Angebot an die Gläubiger ist also:

Ich möchte meine Situation bereinigen und mein Arbeitgeber hilft mir mit einem Darlehen in Höhe von 20 % meiner Schulden (das gibt etwas Luft,wenn die Leute nicht mit 20 % zufrieden sind, auf 25 und 30 zu gehen,einige wollen immer dealen und dafür muss man Platz haben).

Alternativ werde ich eine Privatinsolvenz beantragen udn bei meinen Einkommensverhältnissen wird es dazu führen,dass dies Verfahren vermutlich ohne Zahlungen durchgeführt wird.

So könnte das ganz ohne Anwalt funktionieren. Eventuell mit der Hilfe eines Brufskollegen von mir, der Dein ZAhlenwerk überprüft und hilft, wenn es FRagen gibt.