Hallo

Habe heute vom Gericht ein Schreiben bekommen mit Beschluss

1.nach Beendigung der Laufzeit der abtretungserklärung über die Erteilung der restschuldbefreiung zu entscheiden

2.den insolvenzglaubigern und den Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben Anträge auf Versagung der restschuldbefreiung zu stellen

Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und beweismittel vorzutragen auf die der Antrag gestürzt wird

Nach Ablauf der Frist wird das Gericht nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagung Gründen über Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden

Was heißt das kann mir da jemand Auskunft geben den versteh das nicht so ganz