Ich bin durch meine Selbstständigkeit in die Insolvenz geraten, dabei sind auch Krankenkassenbeiträge meiner Angestellten offen geblieben.

Bei der Eröffnung der Insolvenz habe ich der unerlaubten Handlung widersprochen wie mir geraten wurde, nun sind nach der Restschuldbefreiung die Krankenkassen auf mich zugekommen und verlangen den Ausgleich der Verbindlichkeiten.

Ist das so?