Hallo,

ich werde Privatinsolvenz anmelden müßen. der Außergerichtliche Einigungsversuch ist durch. Mehr als die Hälfte der Gläubiger, mit auch mehr der Hälfte der Forderungen haben abgelehnt.

Anfang September habe ich den Termin zum Aufüllen des Insoantrages bei meiner Schuldnerberaterin. Bisweilen konnten mir schon viele Fragen/Sorgen/Ängste genommen werden. Aber eine Frage bleibt mir bis heute, für mich, unbeantwortet.


Vorneweg:

Mein Lebensgefährte und ich (!Keine! eingetragene Lebenspartnerschaft!) bewohnen seit 2009 eine gemeinsame Wohnung, wir teilen uns die Mietkosten und alles andere.

Grund für meine Frage:

Habe im Juli 2011 einen Kredit beantragt, zur Umschuldung. Da lief noch alles ganz klasse und das ich jetzt in die Insolvenz muss war da noch nicht abzusehen.

Bei dem Kreditantrag kam dan selbstverständlich auch die Frage nach der Höhe der Kosten für Wohnung. Der Bankberaterin sagte ich das ich mit meinem Lebensgefährten die Wohnung bewohne und wir uns die Kosten teilen, und wie hoch die gesammtsumme ist. Da bei einem früheren Kredit die Bank expliziet die volle Miethöhe haben wollte, da wir eben keine eingetragene Lebenspartnerschaft führen.

Sie sagte daraufhin das Sie in dem falle trotzdem nur den Betrag eingeben mus den ich regelmäßig davon bezahle.

Ich sagte Ihr nochmals das es keine eingetragene Lebenspartnerschaft sei, und das die andere Bank die volle Miethöhe benötigte.

Daraufhin sagte Sie das dies quatsch sei, manche machen das so andere machen das so, Sie benötige nur den regelmäßigen Mietanteil.

Meine Frage:

Die andere Bank wollte unbedingt die Angabe der vollen Mietkosten, mit der Begründung: Wenn einer von beiden mal weniger oder nix Verdient(Krankheit, Jobverlust ect.) müße der andere ja die vollen Kosten tragen.

Das klingt für mich auch logisch. Und wie ich das mitbekomme handhabt das jede Bank genauso.

Jetzt habe ich sorge das die Sa**ander Bank im Verfahren daraus eine unerlaubte Handlung anmeldet (Betrug oder ähnliches).

Kann die Sa**ander Bank eine unerlaubte Handlung anmelden, oder ist dies wirklich egal ob volle oder anteilige Miete bei Lebensgefährten(!keine! eingetragene Lebenspartnerschaft) angebeben wird?

Danke im vorraus.

Das ist die letzte Frage die mir Kopfzerbrechen bereitet, währe froh hier endlich eine Lösung, für mich positiv, zu finden.