P Konto, Auskehrungskonto, Geld geht an Insolvenzverwalter obwohl keine Kontopfändung vorliegt?

3 Antworten

Es liegt im Prinzip eine Doppelpfändung vor, da der Insolvenzverwalter sowohl Zugriff auf die pfändbaren Gehaltsanteile hat, aber auch auf das den Freibetrag überschreitende Guthaben auf dem P-Konto.

Der Insolvenzverwaltern soll ausdrücklich das Bankkonto aus dem Insolvenzbeschlag freigeben. Dann wäre sogar das P-Konto eigentlich gar nicht mehr notwendig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zertif. Pfändungsexperte, qual. Kreditsachbearbeiter

Minimaus566 
Beitragsersteller
 19.12.2022, 11:09

Danke für die Information. Ich habe den Insolvenzverwalter jetzt nochmal angeschrieben, worauf genau sich seine Quellenfreigabe bezieht. So wie ich das sehe, scheint das nur das bereits gepfändete Arbeitseinkommen zu betreffen, da andere Kontoeingänge ja immer wieder separiert werden und nach 3 Monaten an den Insolvenzverwalter gehen... so z.B. auch der Kindesunterhalt vom Vater.

Ich hatte auch schon das Problem, dass ich einen Schadensfall zunächst selbst bezahlen musste, aber dieser mir im Anschluss durch meine Versicherung erstattet wurde. Diese Erstattung habe ich aber nie erhalten, da das Geld sofort auf das Auskehrungskonto verschoben wurde und letztendlich an den Insolvenzverwalter gegangen ist. Ist das so richtig? Dann stellt sich mir die Frage, wie ich innerhalb des Insolvenzverfahrens entstehende Versicherungsschäden ersetzen bzw. bezahlen soll...dafür habe ich ja diese Versicherung, um mir z.B. Ersatz zu beschaffen, wenn z.B. mein Ceranfeld reißt und ich ein neues brauche...ich hätte auch überhaupt kein Problem, dies durch Rechnungen nachzuweisen, um zu belegen, dass ich mir von der Erstattung Ersatz beschafft habe und das Geld nicht anderweitig ausgegeben habe...

Falls sich der Insolvenzverwalter weigert, das Konto aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben und somit weiterhin zusätzliche Kontoeingänge separiert werden, an wen kann ich mich wenden um das Problem zu klären?

orgel  19.12.2022, 11:14
@Minimaus566
Diese Erstattung habe ich aber nie erhalten, da das Geld sofort auf das Auskehrungskonto verschoben wurde und letztendlich an den Insolvenzverwalter gegangen ist. Ist das so richtig?

Ohne genau zu wissen, wie die Freigabe des Insolvenzverwalters nun erfolgt ist und unterstellt, dass dieser lediglich die Gehaltseingänge des Arbeitgebers freigegeben hat, ist das so durchaus richtig, ja.

Falls sich der Insolvenzverwalter weigert, das Konto aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben und somit weiterhin zusätzliche Kontoeingänge separiert werden, an wen kann ich mich wenden um das Problem zu klären?

Ich kann mir nicht vorstellen, dass er sich weigert, die entsprechende Freigabe vorzunehmen. Aber ansonsten wäre das Insolvenzgericht oder das Vollstreckungsgericht Ansprechpartner, um das zu klären.

Hat der Insolvenzverwalter nun das P-Konto gegenüber der Bank frei gegeben oder nicht? Ganz klar ist das anhand Ihrer Schilderung nicht.

Wenn es komplett frei gegeben wurde, darf die Bank nichts sperren / separieren / abführen.

Wenn es nicht oder nur teilweise vom Insolvenzverwalter frei gegeben wurde (z.B. Gehaltseingänge, die ja bereits gekürzt kommen) dann, macht es die Bank richtig, wenn sie andere Gutschriften ert einmal sperrt. Ob dann aber die Abführung berechtigt ist (und erst nach drei Monaten), lässt sich ohne konkrete Zahlen (Kontostände, Umsätze, Freibeträge) nicht sagen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frankie4  21.12.2022, 11:40

Richtig wäre es im Rahmen eines eröffneten Insolvenzverfahrens, wenn der Insolvenzverwalter das P-Konto (Sie haben bei Insolvenzantragsstellung eines umfassende Abtretung unterzeichnet) nur beschränkt frei geben würde.

Wenn das Konto freigegeben ist, ist das nicht richtig. Du solltest dir das vom Insolvenzverwalter nochmal bestätigen lassen und der Bank den Nachweis übersenden, damit dort nichts mehr auf das Auskehrungskonto geht.


Minimaus566 
Beitragsersteller
 17.12.2022, 13:36

Das ist ja eben das, was ich nicht verstehe. Laut Aussage von meinem Insolvenzverwalter würde er nichts vom Konto bekommen und hätte da auch nichts angefordert, außerdem liegen auf meinem Konto auch keine Kontopfändungen vor. Warum die Bank dort Geldeingänge auskehrt, wüsste er auch nicht, und er könne mir auch nicht sagen, was mit dem ausgekehrten Geld von Seiten der Bank geschieht??? Trotzdem werden weiterhin Eingänge, die außer meinem bereits gepfändeten Einkommen auf mein Konto gehen, bis auf das Kindergeld, weiter auf das Auskehrungskonto verschoben und dann nach drei Monaten an den Insolvenzverwalter ausgezahlt, obwohl er ja sagte, er würde das Geld nicht bekommen??? Und er macht bisher auch keine Anstalten, das Geld was er von der Bank erhalten hat, wieder zurückzuführen. Ich weiß auch nicht, wen ich da mal fragen könnte um eine vernünftige Antwort zu bekommen? Wäre da evt. die Schuldnerberatung ein Ansprechpartner? Die Bank selbst konnte mir die Frage auch nicht beantworten...

correcta  17.12.2022, 15:18
@Minimaus566

Das Problem ist, dass es im System dann nicht richtig steht. Die Bank soll das mit der Pfändungsabteilung klären, damit es dazu nicht mehr kommt. Bei meinen Inso Kunden ist es auch so, dass diese Pfändung zugunsten des Inso Verwalter hinterlegt is, aber wir wissen auch, dass es mit Freigabe geht und es wird dann auch entsprechend umgesetzt. Du solltest notfalls die Bank wechseln.

Minimaus566 
Beitragsersteller
 17.12.2022, 16:15
@correcta

Wer müsste denn diese Freigabe machen? Der Insolvenzverwalter? Er hat ja bereits eine Quellenfreigabe veranlasst, aber die scheint sich ja nur auf mein Gehalt zu beziehen. Ich musste z.B. mein Auto abschleppen lassen und 150€ dafür auslegen. Meine Versicherung hat mir den Betrag dann zwar erstattet, aber dieser wurde sofort auf das Auskehrungskonto verschoben, so dass ich letztendlich auf der Zahlung sitzengeblieben bin und nichts von der Erstattung hatte...

correcta  17.12.2022, 16:22
@Minimaus566

Der Insolvenzverwalter soll, wenn er kann/darf, eine gesamte Freigabe vom Konto erklären. Dann kann man das komplett so darstellen, das im System die Inso zwar steht, aber auch dass du komplett verfügen kannst. Das machen die Insolvenzverwalter aber in der Regel nur, wenn wirklich kein Pfändbarer Betrag vorhanden ist oder er direkt beim Arbeitgeber pfändet.