Mein Ex Mann hat die Privatinsolvenz abgeschlossen und ich muß die Schulden zahlen
Hallo ich hab da mal ne Frage im laufe der Jahre hab ich die gemeinsamen Schulden abgezahlt hatte auch einen Titel gegen meinen Ex Mann der leider mit in die Privatinsolvenz geflossen ist und ich somit Nase mache. Ich hab Jahrelang mit meinem Sohn am Existensminimum gelebt um den Mist abzubezahlen waren insgesamt 30 000€ nun ist es so das mein Ex seine Privatinsolvenz abgeschlossen hat das war im Jahr 2010. Nun haben sich wieder 2 Gläubiger bei mir gemeldet die Geld haben wollen insgesamt nochmal so rund 15 000 ich hab so die Faxen dicke mein EX macht seid er in die Insolvenz gegangen ist einen auf Hatz IV und ich bin die dumme weil ich arbeiten geh. Nun zu meiner Frage habe ich überhaupt eine Chance das Geld dann wieder zur hälfte einzuklagen und was von ihm zu bekommen oder ist das dann auch mit seiner Insolvenz weg und ich muß das wieder allein tragen. Finde das ehrlich gesagt ein bißchen ungerecht wenn es so wäre.
3 Antworten
Das ist ein wirklich interessanter Fall: Es geht hier um den Gesamtschuldnerausgleich und zwar bei einer Forderung die der Gläubiger gegenüber einem der Gesamtschuldner durch die Insolvenz verloren hat. Das bedarf der eingehenden rechtlichen Prüfung. So ad hoc sehe ich eigentlich für Dich eher schwarz: Das sind Ansprüche die bei Insolvenzeröffnung doch schon bestanden hatten und die hättest Du amelden müssen. Allerdings sollte sich das ein Anwalt noch mal eingehend ansehen.
mmh..soweit ich weiß gibt es nur eine Möglichkeit.
Wenn diese "neuen Forderungen" allein auf den Exmann zurückzuführen sind, und damit KEINE gemeinsamen Schulden sind, gehören diese in die Insolvenzmasse des Exmannes mit hinein. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Exmann diese damals angegeben hatte. Hier ist der Gläubiger in der Pflicht sich zu informieren.
Sind es gemeinsame Schulden - dann gute Nacht
Hallo Privatier 59
konnte ich ja zu dem Zeitpunkt nicht anmelden, da ich bisher von dieser neuen Forderung nichts wußte die beiden Gläubiger haben sich erst Anfang diesen Jahres gemeldet. Diese Titel sind von 1992 das hat mich total von den Socken gehaun.
Von 1992: Sind die Titel denn gegen Dich erlassen? Wenn nicht ist die Sache doch verjährt.
Wobei "Titel" sind Urteile oder Vollstreckungsbescheide, das nur vorsichtshalber zur Info.