Kann mein Boot bei einer Privatinsolvenz gepfändet werden?
Guten Tag ,
ich hatte war an einem Bootsunfall beteiligt bei der meine Segelyacht in eine Holzyacht gekracht ist. Meine Versicherung zahlte den Schaden bei den anderen Boot nicht da sie mir die Schuld gibt. Nun soll ich fast 400k an den eigner der holzyacht zahlen allerdings habe ich dieses Geld nicht. Nun bleibt mir eigentlich nur noch die Insolvenz… meine Frage ist darf ich mein Boot behalten? Man muss dazu sagen das Boot habe ich mir finanziert ( ich muss es noch 7 Jahre abbezahlen) es ist zwar eine Stande Geld wert aber wenn überhaupt 140k also ein kleiner Tropfen auf den heissen stein.
Was meint ihr darf ich es behalten und was passiert mit der Finanzierung?
Mit freundlichen Grüßen Danny
4 Antworten
Was meint ihr darf ich es behalten
Nein ...... Sschmunzel - dann wirst Du auch den Restwert Deiner Yacht zur Schuldentilgung einsetzen müssen.
Eine Insolvenz ist garantiert nicht dazu gedacht Dir weiterhin "Deine" Sachwerte zu sichern, sondern Du wirst Dein ganzes Vermögen ( verwertbares Hab und Gut ..... z.B. Auto, Haus und Hof, Altersvorsorge, Lebensversicherung/en etc. .... Du wirst ein Vermögensverzeichnis abgeben müssen ) einsetzen müssen, um den gegnerischen Schaden weitestgehend zu bezahlen, soweit Deine Versicherung die Regulierung des Schadens ( für mich bislang unverständlicherweise ) ablehnt - denn dafür hat man eine Versicherung, dass diese schuldhaft verursachte Schäden reguliert.
was passiert mit der Finanzierung?
auch deren Raten wirst Du weiterhin bezahlen müssen - wenn nicht folgend Dein komplettes pfändbares Einkommen ( derzeit bei einer Einzelperson alles oberhalb von 1259,99 Euro ) zur Schuldentilgung heraungezogen wird.
Zum Begriff .... Vermögensauskunft im Zusammenhang mit einer Insolvenz .... hier kannst Du Dir mal den Fragebogen anschauen ....
https://www.ahs-kanzlei.de/de/2018-06-vermoegensauskunft-formular-download-pdf
Leider schreibst DU nicht, ob Dein Boot für die Finanzierung zur Sicherung übereignet ist, an den Kreditgeber.
Auch nicht, wie hoch die Restschuld ist.
Wenn bei einem Wert von 140.000,- die Restschuld noch 120.000,- ist, so wird man kaum versuchen mit einem Notverkauf etwas zu erreichen, weil dann vermutlich weniger als die Kreditsumme heraus kommt.
Aber es könnte das Problem entstehen, dass Du verkaufen musst, weilDu die Kreditraten nicht mehr zahlen kannst.
Bei dem Verhältnis ist das ausgeschlossen. Restschuld 70k, Wert 140k. Selbst bei Verkauf unter Wert wäre ein Erlös erzielbar. Eine Übertragung ist keine Option, die würde jeder Insolvenzverwalter anfechten.
Glaubst Du eigentlich Deine Gläubiger ( die Geschädigten ) wären nur blöd? Also Käufer für das Boot suchen und Kredit zurückzahlen - Rest geht an den / die Gläubiger.
Tut mir Leid, aber da passt etwas nicht. Kreditrate 150,- (vermutlich monatlich) * 12 sind 1.800,- pro Jahr. das wären bei 70.000,- Euro Restschuld 39 Jahre Restlaufzeit, Zinsen nicht gerechnet. Vermutlich ist dort eine Ballonrate zum Schluss eingearbeitet udn dann ist mit dem Boot fahren vermutlich sowieso Ende, denn wie willst DU in der Situation, die 50.000,- oder 60.000,- Euro Schlussrate aufbringen.
Ich kann Dir nur raten einen Käufer zu suchen, bevor Du unter Druck verkaufen musst, um eventuell mit dem verbleibenden Geld aus dem Verkauf eventuell einen Vergleich mit dem Gläubiger des Schadenersatzes zu erreichen.
Insolvenz komplett oder überhaupt nicht ! Mit der Insolvenzeröffnung nimmt der Insolvenzverwalter das pfändbare Schuldnervermögen - die sogenannte Insolvenzmasse - in Beschlag, um diese zu verwerten und den Erlös an die Gläubiger zu verteilen. Auf diese Art werden die Schulden zumindest teilweise getilgt.
https://incamas.blogspot.com/2020/05/droht-hartz4-mit-vermogensverzehr.html
Das mit der Versicherung verstehe ich nicht!?
Eine Haftpflicht zahlt ja immer nur dann, wenn man Schuld hat!!!
Oder was genau schreiben die?
Warst Du beim Anwalt?
die wollen nicht zahlen da die meinten es sei fahrlässig mit nur 4 fendern pro Seite bei 3 bis 4 m Wellen im Hafen zu liegen… allerdings ist das schon mehr als üblich…. Und da die Sicherung (Fixierung durch Seile) nicht mehr nachvollziehbar war da blanken bei mir an Board abgerissen sind….
man muss dazu sagen es handelt sich um eine Stahl Yacht bei mir die top gepflegt ist
das man versteht wie gewaltig das Wetter war
Ich würde das an deiner Stelle von einem Anwalt überprüfen lassen, der Erfahrung mit Versicherungsfällen bei Boten hat. Die Versicherungen versuchen gerne, sich vor der Zahlung zu drücken, gerade bei solchen Schäden.
Na na na, eine Yacht als Boot zu bezeichnen!
Da wird der Fragesteller nicht begeistert von sein! 😁😁😁
Also das Boot ist zur Hälfte abbezahlt allerdings beträgt die Kredit Rate gerade einmal 150€ also kein Problem trotz der Insolvenz das weiter zu bezahlen… das Boot bleibt weiterhin Eigentum des Verkäufers bis ich es abbezahlt habe laut Kaufvertrag allerdings in meinem Besitz…
Also noch mal zusammen gefasst:
-Restschuld 70k
-Rate 150€
(könnte ich mein Boot behalten wenn ich es meiner Tochter oder meiner Frau überschreibe)