Ich Hartz 4 mein Freund in Privatinsolvenz kann ich ohne Nachteile mit ihm zusammen ziehen??
Ich beziehe Hartz IV, mein Freund und ich wollen zusammen ziehen. Aber er hat Privatinsolvenz. Wie wird das berechnet? Und habe ich Nachteile durch seine Insolvenz? Denn von der Arge würden wir als Bedarfsgemeinschaft eingestuft werden. In meinem Haushalt leben auch meine zwei Kinder, die sind mit in der Bedarfsgemeinschaft. Ich verdiene 320,- euro Nebenbei ( ist bei der Arge aber gemeldet) mein Freund ist in Privatinsolvenz aber macht momentan eine Ausbildung zum Altenpfleger. Meine Frage ist also, wie komme ich besser weg? Mit meinen Kindern weiterhin alleine Leben. Oder mit meinem Freund und meinen Kindern zusammenziehen? ?
2 Antworten
Die Privatinsolvenz betrifft Dich nciht.
Nach spätestens einem Jahr werdet ihr aber zu viert eine Bedarfsgemeinschaft. Da stellt sich die Frage ob Du und/oder er das willst/will.
Das ist wirklich eine Überlegung wert.
Dein Freund darf während der laufenden Insolvenz 1029 € verdienen, die nicht pfändbar sind.
Nach einem Jahr Eures Zusammenlebens bildest Du mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und sein Geld wird mit angerechnet.
Mit Eurem Verdienst, dem Kindergeld und eventuellen Unterhaltszahlungen für die Kinder fällst Du wohl aus dem ALGII raus.
Nach einem Jahr Eures Zusammenlebens bildest Du mit ihm eine Bedarfsgemeinschaft und sein Geld wird mit angerechnet.
Ist leider nicht so einfach wegen § 7 Abs. 3a Nr. 3 SGB II
(3a) Ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen, wird vermutet, wenn Partner
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3. Kinder oder Angehörige im Haushalt versorgen
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