Krankenkassen Schulden bleiben nach Restschuldbefreiung?

3 Antworten

Das Insolvenzverfahren ist nach dem alten Recht erfolgt, wenn jetzt die Restschuldbefreiung erfolgt ist. Da wurden Schulden aus unerlaubten Handlungen nicht befreit. Nach der letzten Novelle ist das etwas anders.

Ist den gerichtlich die unerlaubte Handlung festgestellt worden, oder nimmt die Krankenkasse dies nur an?

Das ist der Punkt.

Bei dem Verfahren nach dem alten Recht konnten Schulden aus unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen werden. Nach dem aktuellem Recht kann dies noch 3 Jahre nach Beendigung des Verfahrens beantragt werden, muss aber in beiden Fällen gerichtlich festgestellt werden.

Wenn es sich um Beiträge für Mitarbeiter bei der Selbstständigkeit gehandelt hat, wird das schwierig, weil diese Beiträge nicht Dein Eigentum waren und eine Nichtabführung Betrug darstellen. Das wäre eine unerlaubte Handlung.

Sofern auch weiterhin keine adäquate Antwort kommt, empfehle ich die Frage beim "forum-krankenversicherung.de" zu stellen.


Zappzappzapp  10.09.2019, 17:16

1 sec reicht wohl nicht ganz. Es handelt sich beim FS nicht um geschuldete eigene Beiträge, sondern um Schulden aus der Nichtabführung und widerrechtlicher Verwendung von Beiträgen der Mitarbeiter, also einer strafbaren Handlung. Das ist ein ziemlicher Unterschied.

Zappzappzapp  11.09.2019, 21:44
@KarinM

Ich verstehe nicht mal Deinen Kommentar.

Was soll das heißen, "lies den 2 Beitrag"?

Ich habe keine große Lust auf Rätselraten. Zitiere doch einfach, worauf Du Dich beziehst.

hildefeuer  09.09.2019, 20:13

Nur leider steht zur Restschuldbefeiung nix in dem Link.

KarinM  09.09.2019, 20:41
@hildefeuer

https://www.schulden.de/privatinsolvenz/privatinsolvenz-krankenkasse/#beitragsschulden_in_der_privatinsolvenz/

Beitragsschulden für Arbeitnehmer

Ganz anders sieht es leider für Selbstständige aus, die der Krankenkasse Beiträge für ihre Arbeitnehmer schulden. In diesem Fall kann die Krankenkasse sogar selbst den Antrag auf Insolvenz eines Unternehmens stellen. Sie fallen dann als Unternehmer aber nicht unter die Privatinsolvenz, sondern müssen eine Regelinsolvenz durchlaufen. Da die Nichtzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für Arbeitnehmer eine Straftat darstellt, müssen Sie damit rechnen, dass die Krankenkasse dies auch geltend macht, damit die Restschuldbefreiung versagt wird. Sollte das geschehen, müssen Sie sich mit der Krankenkasse weiterhin auseinandersetzen. Sie können gegebenenfalls eine gesonderte Ratenzahlung vereinbaren, die entweder nach der Wohlverhaltensperiode beginnt oder noch währenddessen geleistet wir