Laufende Verträge durch Privatinsolvenz ebenfalls betroffen?

4 Antworten

Die Verträge müssen wohl gekündigt werden, so einfach "raus" kommst Du da wohl nicht. Aber das ist sicher nicht die drängendste Frage.

Warst Du schon bei einer Schuldnerberatung? Der erste Schritt vor einer Privatinsolvenz ist immer die Überprüfung, ob diese wirklich notwendig ist und außerdem muss zwingend ein "außergerichtliches Schulden­bereinigungs­verfahren" stattfinden.

Dazu zieht man einen Schuldenberater einer (kostenlosen!) Schuldner-beratungsstelle hinzu. Ein Anwalt ist auch möglich, aber nicht zu empfehlen, denn das bedeutet zusätzliche Kosten. Allerdings sind Termine bei den kostenlosen Schuldnerberatungsstellen nicht immer schnell zu bekommen. Das ist also der erste Schritt und dort werden Dir auch alle Fragen beantwortet. Die musst Du hier nicht einzeln stellen:

https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html

https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/

https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/

https://www.caritas.de/hilfeundberatung/ratgeber/schulden/finanzcoaching-fuer-junge-leute/privatinsolvenz-ist-nicht-immer-die-loesung

Erst wenn Du das erledigt hast, kommen die weiteren Schritte:

https://www.finanztip.de/privatinsolvenz/

https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/geld-versicherungen/kredit-schulden-insolvenz/privatinsolvenz-in-3-jahren-schuldenfrei-11417

Viel Erfolg.

Dauerschuldverhältnisse können (nicht müssen) vom IV mit einer auf 3 Monate verkürzten Frist gekündigt werden. 113 InsO.

Beim handyvertrag z.B. wird dann evtl. ein fiktiver Preis für das Handy in Rechnung gestellt. Ich vermute, dass dieser dann in das Insolvenzverfahren eingeht.

Vereinsmitgliedschaften sind evtl. nicht unbedingt als Dauerschuldverhältnisse zu bewerten, es sind ja keine Dienstverhältnisse.

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwi90t6OzNWFAxWNiP0HHVIvC48QFnoECBIQAw&url=https%3A%2F%2Fwww.gesetze-im-internet.de%2Finso%2F__113.html%23%3A~%3Atext%3D%25C2%25A7%2520113%2520K%25C3%25BCndigung%2520eines%2520Dienstverh%25C3%25A4ltnisses%2Czur%2520ordentlichen%2520K%25C3%25BCndigung%2520gek%25C3%25BCndigt%2520werden.&usg=AOvVaw1b0e664eFL4x4fYWGV1UT8&opi=89978449

Es steht dann alles auf dem "Prüfstand"!

Wenn Du unter raus sein verstehen solltest, dass es da ein Sonderkündigungsrecht gibt, dann bist Du nicht raus.