Haftung der Eltern bei Privatinsolvenz der Kinder
Eine sehr grundsätzliche Frage: Wenn die Eltern ein Haus inkl. Grundstück (selbsbewohnt, zwei Wohnungen darin vermietet) besitzen und das einzige Kind Privatinsolvenz anmeldet: haften hier die Eltern mit ihrem Besitz fürdie Schulden der Kinder, also wird das Haus in die Insolvenzmasse mit einbezogen? Wann wäre die evtl. der Fall bzw. wie kann das verhindert werden?
Vielen Dank im Voraus für die Antwort!
1 Antwort
Nein, natürlich nicht. Was haben die eltern mit den Schulden der Kinder zu tun?
Nur wenn sie persönlich gebürgt hätten, oder das Haus als dingliche Sicherheit für einen Kredit des Kindes genommen worden sein sollte.
Nur sollte die eltern nicht während des Verfahrens sterben, der Erbfall sollte in der Zeit bis zur Restschudlbefreiung nicht eintreten, dann würde das Erbe, zumindest teilweise, einfliessen.