Anrechnung von Halbwaisenrente?
Hallo. Ich beabsichtige, in PI zu gehen. Bin alleinerziehend und verwitwet.
Wird die Halbwaisenrente meines Kindes (200€) auf meinen Pfändungsfreibetrag angerechnet?
Meine Witwenrente ist klar, aber auch Gelder, die dem Kind gehören?
Würde Wohngeld und Kinderzuschlag angerechnet werden?
Vielen Dank
2 Antworten
Wohngeld und Kinderzuschlag ist Deinem Einkommen zuzurechnen. Nur der Pfändungsfreibetrag erhöht sich ja auch mit der "zur Familie" gehörenden (unterhaltsberechtigten ) Personenzahl.
Ingesamt gilt - bis zu einem Einkommen von 1729,99 Euro verfügst Du ehedem nicht über pfändbares Einkommen ( banktechnisch .... P-Konto vorausgesetzt )
Das Kind hat einen Freibetrag der höher ist als die Halbwaisenrente.