Ist es rechtens das Gehalt in Bar auszuzahlen bei Privatinsolvenz?
Mein Onkel arbeitet in der Gastro und bekommt seit ungefähr 6 Monaten sein Gehalt in Bar( er ist der einzige der sein Geld in Bar bekommt und hat vorher beim selben AG sein Gehalt aufs Konto belommen).
Er hat soviel ich weiß eine Gehalts und Kontopfänung und bekommt trotzdem aus einem nicht pfändbaren Teil 1300-1400€ ( Sonn-und Nachtzuschläge).
Er wird jetzt in Privatinsolvenz gehen. Ich dachte immer eine Bar Auszahlung geht in Privatinsolvenz nicht ?
Lg
2 Antworten
Klar kann man das machen. Wie er sein Geld bekommt, ist nicht vorgeschrieben.
Solange es nur eine Pfändung ist, weiß so der Gläubiger nicht, dass sein Einkommen doch über die Freigrenze geht (falls es denn der Fall ist.)
Das ändert sich aber in der Insolvenz. Dann hat er dem Insolvenzverwalter nachzuweisen, wo von er lebt und was er besitzt. ACHTUNG: Wenn er es dann wieder in Bar ausgezahlt bekommt, wird es auffallen, weil eben diese Kontrolle durchgeführt wird.
Natürlich kann man sein Geld auch in bar erhalten, das darf niemand vorschreiben.
Aber "nicht rechtens" ist, diese Einkünfte zu verschweigen, auch ohne in der Privatinsolvenz zu sein. Die Folgen können aber in der Privatinsolvenz schwerwiegender sein, da so ein Verhalten das Ziel der Privatinsolvenz gefährden kann und man sich damit selbst schadet.
Naja, das muss er selbst wissen, wie er das bezeichnet, wenn er sich sein Geld in bar auszahlen lässt, um eine Lohn- und Kontopfändung zu umgehen.
Ich glaube da hast du mich falsch verstanden oder ich falsch beschrieben er hat ja schon beides . Im wird ein gewisser Teil vom Lohn gepfändet . Er bekommt 1600€ Lohn wovon 1300-1400 nicht pfändbar sind wegen Grundlohn und erschwerniszulagen
Dann ist ja alles in Ordnung, Jedenfalls kann er sich seinen Lohn auszahlen lassen, wie er will, solange er seinen Verpflichtungen aus der Privatinsolvenz nachkommt.
Er verschweigt seine Einkünfte ja nicht er soll so hat er es mir gesagt nur seine Lohnscheine vorbei brinhen