Kann ich mein Haus unter dem Wert verkaufen obwohl die Bank(wegen dem Kredit) im Grundbuchauszug ste
Ich gern in die private Insolvenz gehen.Ich möchte aber vorher mein Haus an einen Bekannten weit unter dem Wert Verkaufen, (damit das Haus nicht in die Insolvenzmasse rein fällt) aber der Bank nichts sagen, obwohl die Bank ,wegen der Finanzierung, im Grundbuchauszug steht. Kann ich das überhaupt tun oder mache ich mich dann Strafbar? Was für Anforderungen benötigt man um in die private Insolvenz zu gehen? Leute ich brauche dringend einen Rat, aber einen der zu 100% stimmt und den auch ein Otto-normal-Verbraucher versteht!
2 Antworten
Um es vorweg zu nehmen: Das geht schief.
Da die Bank im Grundbuch steht, muss sie beim Verkauf abgelöst werden, also vom Kaufpreis die Schuld beglichen werden, oder der Käufer übernimmt die Schuld, was aber nur mit Zustimmung der Bank geht.
Mit dem Verkauf unter Wert (den Punkt mit der Bank mal raus), machst Du Dich strafbar, weil Du das Haus aus der Insolvenz ziehst und damit die Gläubiger schädigst.
Mit so einer Aktion gefähdest Du ausserdem das Insolvenzverfahren, weil jeder Gläubiger, der das später noch herausbekommt, Dir innerhalb von 12 Monaten nach der gerichtlichen Restschuldbefreiung diese mit einem Widerspruch noch kaputt machen kann.
>>>Kann ich das überhaupt tun oder mache ich mich dann Strafbar?
§ 263 Betrug (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar. (3) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter 1. gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, die sich zur fortgesetzten Begehung von Urkundenfälschung oder Betrug verbunden hat, 2. einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder in der Absicht handelt, durch die fortgesetzte Begehung von Betrug eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes von Vermögenswerten zu bringen, 3. eine andere Person in wirtschaftliche Not bringt
es ist Betrug!
Und zwar kein kleiner. Es geht vermutlich um ganz nette Beträge, für die man dann auch weggesperrt wird.
du kannst gar nicht ohne zustimmung der bank verkaufen.Weil...die bank clevererweise sich eine grundschuld hat eintragen lassen ;-) also...beim verkauf muss die bank immer zustimmen wenn sie im grundbuch mit einer grundschuld eingetragen sind.Sonst kommt kein günes licht vom notar