Abfindung Privatinsolvenz?

4 Antworten

danke für die hilfreichen Antworten.

den Beschluss vom Amtsgericht habe ich erhalten. Die 55.000 Euro stehen mir in voller Höhe zu.

Die Insolvenzverwalterin wurde zu diesem Antrag gehört und hat mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung die Abfindung in vollem Umfang der Pfändung unterliege 

Die Begründung vom Amtsgericht: 

Der Antrag des Schuldners ist nach Paragraph 36 Abs. und 4 Inso 850 f Abs. 1 Nr.2, 765 a ZPO zulässig und begründet . 

Der Schuldner hat ärztliche Atteste vorgelegt, aus denen sich ergibt , dass er aufgrund einer Erkrankung massive Beeinträchtigungen im täglichen Leben hat.Die von der Härtefondkommission seines Arbeitgebers ihm zuerkannten 55.000 Euro stammen aus Mitteln im Sozialplan vereinbarten Härtefond. Aus diesem wurde offensichtlich zum Ausgleich besonderer persönlicher Härten zusätzlich zu der aufgrund des Verlustes des Arbeitsplatzes des Arbeitgeber gezahlten Abfindung, ein weiterer abrundungserhöhender Betrag an den Schuldner geleistet. Damit ist dieser abfindungserhöhender Betrag zweckgebunden und stehen somit dem Schuldner persönlich zu, weil sie dazu bestimmt, die den Schuldner durch seine Erkrankung entstehenden Beeinträchtigungen abzufedern. Ohne seine persönliche Situation wäre dem Schuldner ein abfindungserhöhender betrage nicht zugesprochen worden.

die besonderen persönlichen Bedürfnisse des Schuldners erfordern, dass der zum Ausgleich seiner Beeinträchtigungen gezahlte abfindungserhöhende Betrag dem Schuldner in voller Höhe zur Verfügung zu stellen ist. Paragraph 36.Abs. und 4 Inso I.V.m paragraph 850 Abs 1 Ziffer 2 ZPO.

aus diesem Grunde war dem Schuldner der vom härte vor seines Arbeitgebers gezahlte abfindungserhöhende Betrag in voller Höhe aus dem Insolvenzbeschlag freizugeben. 

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

es bringt nix darüber nachzudenken...

ein guter Freund war auch in deiner Lage... bis auf die Privatinsolvenz...dafür hat ihn seine Scheidung samt psychischer Probleme erwischtsamt 8 Wochen(!) rehamaßnahme...

wie auch immer... bei einer Kündigung muß man sich arbeitssuchend melden... und man muß Abfindungen etcetc explicit angeben... verschweigen bringt nix, kommt jahre später eh raus durch Datenabgleich...außerdem hat der AG das dem Arbeitsamt schon automatisch samt deiner Daten übermittelt...

also dieine Abfindung wäre ohne deine Krankheit und Privatinsolvenz trotzdem nahe null gewesen...


Audi487 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:50

55.000 Euro stehen mir in voller Höhe zu der Beschluss vom Gericht ist da. Das Arbeitsamt weiß Bescheid und es hat kein Einfluss auf das Arbeitslosengeld. Ich danke dir trotzdem

Bezüglich Deiner Krankheit hast Du mein Mitgefühl!

Bezüglich Deiner Frage:

Warum sollte das Geld dir zustehen und nicht Deinen Gläubigern, bei denen DU Schulden hast!?!

Hättest Du diese Schulden nicht, würde dir sogar die komplette Abfindung zustehen.

Dir alles Gute!


Audi487 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:49

Der Beschluss vom Amtsgericht ist da. Die 55.000 Euro stehen mit in voller Höhe.

von den 14.700 Euro steht mir leider nichts zu.

den Beschluss vom Amtsgericht schreibe ich die Tage dann hier rein.

danke trotzdem für deine Antwort und wünsche dir alles gute.

§ 850 i ZPO ist Dein Freund, oder kann es zumindest werden.

§ 850i Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte
(1) Werden nicht wiederkehrend zahlbare Vergütungen für persönlich geleistete Arbeiten oder Dienste oder sonstige Einkünfte, die kein Arbeitseinkommen sind, gepfändet, so hat das Gericht dem Schuldner auf Antrag während eines angemessenen Zeitraums so viel zu belassen, als ihm nach freier Schätzung des Gerichts verbleiben würde, wenn sein Einkommen aus laufendem Arbeits- oder Dienstlohn bestünde. Bei der Entscheidung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse des Schuldners, insbesondere seine sonstigen Verdienstmöglichkeiten, frei zu würdigen. Der Antrag des Schuldners ist insoweit abzulehnen, als überwiegende Belange des Gläubigers entgegenstehen.
(2) Die Vorschriften des § 27 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) bleiben unberührt.

Du kannst den Antrag stellen, dass Deine Abfindung so berechnet wird, als wäre es laufendes Einkommen, wodurch ein Teil durch die Pfändungstabelle gerettet wird.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr.iur./Steuerberaterprüfung

Audi487 
Beitragsersteller
 26.07.2024, 14:52

den Beschluss vom Amtsgericht habe ich erhalten und werde dir Tage das dann hier reinschreiben.

die 55.000 Euro stehen mir aufgrund d meiner persönlichen Härte in voller Höhe zu. Die 14.700 wurden jedoch komplett abgelehnt.

Vielen Dank trotzdem für die Antwort und wünsche dir alles gute