Abgangsgeld der Bundeswehr trotz Privatinsolvenz behalten?

3 Antworten

Die bisherigen Antworten sind sicherlich alle richtig. Jedoch glaube ich nicht, dass Du tatsächlich die Zeit bekommst, dich in die Privatinsolvenz zu "retten".

Da deine Gläubiger-Anzahl auf den ersten Blick überschaubar erscheint, rechne eher damit, dass die Formalien für eine PI-Beantragung und - Eröffnung recht schnell erledigt sind. Von daher ist der vom Schuldnerberater angegebene Zeitraum durchaus realistisch.

ABER

Lediglich ein Gläubiger braucht einen vollstreckbaren Titel und kann sofort deinen Arbeitgeber auffordern den pfändbaren Teil deines Einkommens zu überweisen. Sofern du also schon eine EV abgegeben hast, hast du auch deinen Arbeitgeber angeben müssen. Dann tickt die Uhr schon überlaut ...

Hast Du noch keine EV abgegeben, wird spätestens wenn die Schuldnerberatung Kontakt zum Gläubiger aufnimmt - was sie zwingend zur Abklärung der bei Gericht einzureichenden und für eine PI-Eröffnung notwendigen Konkursliste und als Güteversuch-Negativ-Nachweis tun muss  -  dein Arbeitsverhältnis beim Gläubiger bekannt.

In beiden Fällen wird auch die Eröffnung des Verfahrens dein Abgangsgeld nicht schützen, da es, wie impact richtig bemerkt, als Sold, respektive wie Gehalt behandelt werden wird.

Einziger Vorteil ist, nach Eröffnung des PI-Verfahren, dass der Treuhänder aus dem Stand deutlich mehr Geld zum Verteilen bekommt, als sonst üblich.

Da du nicht schreibst, wie hoch dein Abgangsgeld denn tatsächlich ist, kann man auch nicht sagen, ob es sinnvoll ist, den Gläubigern eine entsprechende Abtretungserklärung - idealerweise im Zuge eines Vergleichs - anzubieten.

Bester Rat wohl:

Asap das Fahrzeug verkaufen und falls wirklich notwendig durch ein deutlich preiswerteres Modell ersetzen. So hast du den Verkauf selbst in der Hand und kannst durch ein Billigstmodell auch in der PI mobil bleiben, da kaum jemand Interesse hat, ein 1000 €-Fahrzeug zu pfänden und zu verwerten.

Mit diesem Geld dann in Vergleichsverhandlungen eintreten und den pfändbaren Teil deines Gehalts als Ratenzahlung für die nächsten Jahre anbieten. Mit etwas Glück schaffst Du es so, dein Abgangsgeld vorm direkten Zugriff der Gläubiger zu schützen und tatsächlich in die Rentenkasse einzuzahlen.

Ergo: Wichtigstes Gebot ist nunmehr, die drohende Gehaltspfändung zu verhindern. Gelingt das nicht, ist es faktisch egal ob du in eine PI gehst, oder nicht.

Also um die Sache zu verstehen, Du hast 55.000,- Verbindlichkeiten.

Ein Auto Wert?

Ein Gehalt von 1.950,- Euro. Brutto, oder netto.

Die Schuldnerberatung hat zu einer Privatinsolvenz geraten.

Um die Lage zu beurteilen müsste man wissen:

Wie sind die Berufschancen nach der Entlassung aus der Bundeswehr?

Wie hoch wird dann das Nettoeinkommen sein?

Für wieviel Personen bist Du zum Unterhalt verpflichtet?

Denn wenn Du 1.950,- netto hast, reicht der pfändbare Anteil Deines Einkommens um in ca. 6 Jahren  mit den Hauptforderungen fertig zu werden. Da wäre es aus meiner Sicht klüger private Vergleiche abzuschließen, als Dir die Zukunft mit dem Vermerk "Privatinsolvenz" in den Akten, auf Jahre zu Schaden.

Entweder der Tipp der Schuldnerberatung war nicht optimal, oder Du hast uns Details verschwiegen.


Suprayt 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 19:37

Hallo und danke für die Antwort. 1950 sind netto. Ich lebe mit meiner Freundin zusammen Heirat ist aber dieses Jahr geplant. Das Auto hat ca noch 13000€ wert. Wie vergleiche schließen? Dazu wurde nichts gesagt. Nach der Bundeswehr kann ich sofort wieder bei meinen alten Arbeitgeber zu 1600€ netto gehen. Das Problem ist halt der privatlredit von 25 k steht kurz vor Kündigung. Würde ich die 10.000 inkasso etc. Weg bekommen könnte ich Problemlos leben. 

wfwbinder  13.07.2017, 20:15
@Suprayt

Wenn Privatvergleich kein Thema war, so war der Mitarbeiter der Schuldnerberatung eventuell gut, aber nicht Spitze.

Bei 1.950,- netto sind ca. 570,- pfändbar. Bei 1.600,- netto sind ca. 325,- pfändbar.

Nun wäre zu klären, wie hoch sind die Raten für den Autokredit und für das 25.000,- Verbraucherdarlehen. Aus meiner Sicht ist das allerdings schon überschuldet, denn schließlich sind beide zusammen ca. fast 2 Jahre Nettogehalt.

Bei einer PI (Privatinsolvenz) zahlst Du 6 Jahre die 325,- (bis zum ausscheiden aus der BW 570,-). also 24.000,- das bedeutet, bei 55.000,- Verbindlichkeiten bekommt jeder 55 % (unter der Voraussetzung, das der Wagen beim Verkauf 12.000,- für den Gläubiger bringt.

Nun die Gegenrechnung, wenn Du denen mehr bieten kannst, das müsste man nochmal kalkulieren (knappe Haushaltsführung bei Dir), könnte man da einen Vergleich erreichen, also kleine Raten, eventuell Teilerlass der Schulden. 

Na da hast Du Dich ja schön reingeritten.

Durch das private Insolvenzverfahren kommst Du da aber (unter Schmerzen) wieder raus.

Die Übergangsbeihilfe (Du nennst es volksmündlich Abgangsgeld) sollte eigentlich - wie Du sagst - Deiner Altersversorgung dienen.   S o l l t e   !

Aber sie ist nichts anderes als Teil der Besoldung und somit pfändbar.

Zum Auto kann man nichts sagen (es besteht ein Unterschied zwischen einem Maserati und einem alten Klapperkasten).

Dein Gehalt wird nicht "weg sein", sondern die pfändbaren Teile. 

Wann sagt Dir dann Dein Inso-Verwalter. Da solltest Du Gas geben - je eher das Verfahren läuft, umso früher siehst Du Land.

Und - Du solltest mit dem Refü reden.


Suprayt 
Beitragsersteller
 13.07.2017, 19:42

Es wurde gesagt bis der pfändbare Teil weg ist alles läuft und durch ist dauert es ein halbes Jahr? Wenn das so wäre wäre es ja okay dann könnt ich das Abgabgsgeld ja einzahlen