Privatinsolvenz und die Monatskarte der S-Bahn wird vom Arbeitgeber bezahlt
Hallo, ich bin in der Privatinsolvenz und bekomme ab 01. Juli 2014 meine Monatskarte der S-Bahn von meinem Arbeitgeber bezahlt. Muss ich das ggf. bei meinem Insolvenzverwalter angeben als "Lohnerhöhung" oder irgendwo anderst? Ich möchte da keine Probleme bekommen. Nur wenn ich den Herrn Verwalter anrufe dauert das immer ewig bis er zurück ruft.
2 Antworten
Nach § 850a Nr. 3 ZPO sind Aufwandsentschädigungen unpfändbar, soweit sie den Rahmen des Üblichen nicht übersteigen. Darunter fällt auch die Erstattung für Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstelle. Wenn der Kilometersatz nicht höher als 0,30 € ist bzw. der Jahresbetrag 4.500,00 € nicht übersteigt (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 EStG), ist davon auszugehen, dass der Rahmen des Üblichen nicht überschritten wird.
Dieser für Fahrtkosten gezahlte Betrag ist bei der Berechnung des pfändbaren Arbeitseinkommens von vornherein nicht zu berücksichtigen und vorab abzuziehen. Ein Antrag auf Erhöhung der Pfändungsfreigrenze ist insoweit nicht erforderlich.
Die Antwort von Primus ist perfekt. Ich antworte nur, damit Primus den Stern bekommen kann.
Aufwendungsersatz in diesen Bereichen ist nicht pfändbar. kein Problem.
Die Antwort von Primus ist perfekt
Dieser Teil Deiner Antwort ist mir Belohnung genug ;-)))