Darlehensforderung am Ende der insolvenz?

2 Antworten

Diese Forderung besteht dann nicht mehr.

Im Gesetz heisst es: "Wird die Restschuldbefreiung erteilt, so wirkt sie gegen alle Insolvenzgläubiger. Dies gilt auch für Gläubiger, die ihre Forderungen nicht angemeldet haben." § 301 InsO - Wirkung der Restschuldbefreiung - dejure.org

Diese Forderung ist also auch mit der Verbraucherinsolvenz erledigt worden. Eine Zahlungsklage gegen Dich würde scheitern.

Dein Insolvenzverfahren wurde öffentlich bekannt gemacht: Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen. Da wurde jeder, der meint, eine Forderung zu haben, aufgefordert, die Forderung beim Gericht zu melden. Wenn die Privatperson das versäumt hat, ist das ihr Pech.


Helmut65803 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 19:41

Und das deckt zu 100% auch private zinslose Darlehen ab?

AndiRat  18.11.2021, 19:41
@Helmut65803

Das gilt für jede Forderung. Auch für ein privates zinsloses Darlehen.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 20:00
@AndiRat

Welcher Werdegang empfiehlt sich da jetz genau für mich?

AndiRat  18.11.2021, 20:07
@Helmut65803

Du kannst nicht viel machen. Du kannst der Privatperson die Sachlage erklären. Wenn Du willst, kannst Du ihr freiwillig was zahlen.

Natürlich ist das nicht einfach, wenn man privat Geld geliehen hat. Aber wer Geld verleiht muss immer damit rechnen, dass er es nicht mehr zurück bekommt. Das Problem wird nur sein, dass diese Privatperson jetzt nicht gut über Dich denken wird.

Mein alter Chef hat immer gesagt, an Freunde oder Verwandte soll man kein Geld verleihen und keine Bürgschaft geben. Wenn, dann soll man das Geld verschenken oder es bleiben lassen. Denn sonst beschädigt man die Freundschaft.

orgel  18.11.2021, 20:11
@Helmut65803

Das kommt drauf an, ob du die Forderung bezahlen möchtest, oder nicht. Denn auch wenn es Restschuldbefreiung heißt, sind damit die Schulden nicht weg. Sie können nur nicht mehr vollstreckt werden. Klar, während des Insolvenzverfahrens darfst du keine Gläubiger bedienen, wenn es sich um Altschulden handelt. Aber nach der Restschuldbefreiung kannst du das tun, wenn du das aus moralischen Gründen möchtest. Wenn nicht, dann lege den Restschuldbefreiungsbeschluss vor und verweise darauf, dass er seine Ansprüche nicht mehr durchsetzen kann.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 20:54
@orgel

Nein,das ist zum einen über 10 Jahre her und zum anderen hab ich geglaubt das es sich längst erledigt hat. Diese Person wusste von meinem insolvenzeintritt vor einigen Jahren und es stand lange nicht mehr zur Debatte. Jetz übt eine 3.parson Druck aus das die Schulden eingetrieben werden. Noch dazu liegt der moralische Schwerpunkt bei der Gegenpartei.

orgel  18.11.2021, 21:01
@Helmut65803

Ich verstehe jetzt nicht so ganz, was du damit meinst. Aber es ist, wie oben geschrieben. Wenn du es nach der Restschuldbefreiung und Abschluss des Insolvenzverfahrens bezahlen möchtest, steht dem nichts im Weg. Willst du das nicht, musst du es auch nicht. Es gibt dann keine Möglichkeit mehr, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, bzw. kannst du die eventuellen Versuche aufgrund der Restschuldbefreiung direkt wieder beenden lassen.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 21:07
@orgel

Alles gut,meine Frage wurde beantwortet. Sollte ich jetz trotzdem an meinen Treuhänder herantreten und ihm von der Forderung erzählen oder einfach die 6 Wochen abwarten bis die restschuldbefreiung erteilt wurde?

orgel  18.11.2021, 21:10
@Helmut65803

Einfach abwarten, der Treuhänder bzw. Insolvenzverwalter wird da jetzt wahrscheinlich eh nichts mehr unternehmen. Zur nachträglichen Anmeldung zum Verfahren braucht er jetzt eh nicht mehr auffordern.

AndiRat  18.11.2021, 21:19
@Helmut65803

Nein. Lass es bleiben. Die Sache ist durch. Man kann am Ende der Wohlverhaltensphase keine Forderungen mehr anmelden. Nachmeldungen sind nur bis zum Prüfungstermin möglich. Und der ist bei Dir schon lange vorbei. Warte ab. Das ist das einzige, was Du tun kannst.

Und der private Gläubiger hat nur eine Möglichkeit, mit der Sache umzugehen: Die Situation zu akzeptieren, wie sie ist. Alles andere ist Zeitverschwendung.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 18.11.2021, 21:48
@AndiRat

Und auf das Schreiben seines Anwalts wollte er mir das Darlehen nach 10 "kündigt" mit zahlungsfrist Februar '22?. Sollte man darauf reagieren?

Helmut65803 
Beitragsersteller
 19.11.2021, 09:00
@orgel

Wie sollte ich auf das anwaltsschreiben von ihm reagieren?

AndiRat  19.11.2021, 18:18
@Helmut65803

Ich würde es wie folgt machen:

Zunächst abwarten, bis das Gericht die Restschuldbefreiung erteilt hat. Danach kopierst Du dieses Schreiben vom Gericht. Dann antwortest Du auf das Anwaltsschreiben, etwa wie folgt:

Ihr Aktenzeichen: xxxxx

Ihr Schreiben vom soundsovielten

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt xy,

nach Durchführung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens, das aktuell mit der Erteilung einer Restschuldbefreiung beendet wurde, bin ich von allen Verbindlichkeiten gegenüber den Insolvenzgläubigern befreit.

Das schließt auch die Forderung Ihrer Mandantschaft ein.

Zu Ihrer Kenntnisnahme übersende ich Ihnen den dazu ergangenen Beschluss des Insolvenzgerichts in Kopie.

Ich bedauere sehr, dass ich an Ihre Mandantschaft den zu seiner Zeit als Darlehen erhaltenen Betrag nicht mehr zurück geben konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut56803

Ist die Forderung denn tituliert oder in den letzten 4 Jahren bedient worden? Wenn nicht, wäre sie doch ohnehin verjährt. Und mit der Erlangung der Restschuldbefreiung hat sich die Sache sowieso erledigt.


Helmut65803 
Beitragsersteller
 19.11.2021, 09:01

Bis jetz ist nix tituliert,es wurde noch nie was zurück gezahlt oder ähnliches. Er hat mir jetz per Anwalt lediglich die Kündigung des Darlehens zukommen lassen

Answer123  19.11.2021, 15:59
@Helmut65803

Gibt es denn einen irgendwie nachweisbaren Vertrag? Bzw. ist ein kalendarisches Fälligkeitsdatum bestimmt oder bestimmbar?

Ich würde das Schreiben des Anwalts jetzt erst mal ignorieren und die Erteilung der Restschuldbefreiung abwarten. Wenn du die hast, können wir dir gerne helfen, eine Antwort zu formulieren.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 20.11.2021, 08:12
@Answer123

Nee da gibt's kein vertrag. Da gibt's nen handschriftlichen Zettel aus dem Jahr 2012 den ich unterschrieben hatte. Mehr nicht... die Recherche läuft darauf hinaus dass ich das anwaltsschreiben tatsächlich ignoriere und meine restschuldbefreiung abwarte. Die sollte Dezember spätestens im Januar da sein meinte die Dame vom Gericht am Telefon.

Mich macht das nur stutzig das der Anwalt im Schreiben direkt darauf hinweist dass das Darlehen nicht verjährt wäre. Da es aber nie bedient wurde,und auch jahrelang nicht zur Debatte stande sollte es doch schon verjährt sein?.

Answer123  20.11.2021, 19:27
@Helmut65803

Worauf der Anwalt möglicherweise hinaus will: Die Verjährung beginnt mit dem Fälligkeitsdatum zu laufen, also an dem Tag, an dem du das Darlehen vollständig hättest zurückzahlen müssen. Wenn kein Fälligkeitsdatum bestimmt war, könnte man jetzt auf die Idee kommen, die Verjährung hätte nie angefangen zu laufen. Halte ich aber eher für unwahrscheinlich. Ich gehe eher davon aus, dass die Verjährung hier mangels Fälligkeitszeitpunkt mit der Entstehung der Forderung zu laufen bekommen hat. Und mit der Restschuldbefreiung dürfte sich die Sache eh erledigt haben. Daher würde ich mit dem Anwalt auch gar nicht groß über die Verjährung diskutieren.

Kam das Schreiben des Anwalts eigentlich per Einschreiben oder als normaler Brief?

Helmut65803 
Beitragsersteller
 21.11.2021, 12:30
@Answer123

Genau davon geh ich auch aus. Der Brief war ein einwurf einschreiben...

Answer123  21.11.2021, 17:17
@Helmut65803

Dann warte erst mal ab. Wenn du die Bestätigung vom Gericht über die Restschuldbefreiung hast, schreibst du das an den Rechtsanwalt. Der Entwurf von AndiRat ist schon recht gut. Ggf. kann man vorsorglich die Einrede der Verjährung geltend machen.

Helmut65803 
Beitragsersteller
 22.11.2021, 12:34
@Answer123

In Kontakt mit meinem Treuhänder treten und mir Ärger machen kann der Anwalt jetz aber nicht oder wie ist das? Ich weiß nicht ob die sich bewusst sind das ich die Insolvenz durchlaufen habe und kurz vor der RSB stehe... keine lust mir das ruinieren zu lassen...

Answer123  22.11.2021, 21:47
@Helmut65803

Meines Erachtens wäre es deren Sache gewesen, die Forderung rechtzeitig anzumelden. Die Information über die Insolvenzanmeldung wurde ja immerhin öffentlich bekannt gemacht.

Wenn du sicher gehen willst, kannst du die Sache natürlich auch einmal bei deinem Insolvenzverwalter ansprechen. Ich gehe aber mal davon aus, dass der hier ebenfalls keinen Handlungsbedarf sieht.