Wie Vergleich bei Privat-Insolvenz verhindern?
Hallo Ihr Lieben :) !
Ich befinde mich aktuell - psychisch wie finanziell - in einer sehr schlechten Lage, versuche aber, es möglichst kurz zu machen:
Ich hatte im Herbst vergangenen Jahres ein Einzelunternehmen im Franchise gegründet (führe es aus, falls fachlich relevant) und musste vor gut zwei Monaten aufgrund der anhaltenden Wirtschaftskrise leider die Tore schließen.
Bezüglich des nun anberaumten - noch nicht laufenden - Insolvenzverfahrens stehe ich in sehr engem Kontakt mit einer Kanzlei (die meine Eltern bezahlen); mein einziger Gläubiger ist die Bank, bei welcher ich den Gründerkredit aufgenommen habe. Hausnummer: 85.000 Euro.
Nun hat mir die Kanzlei dringend angeraten, mich vor Anmeldung der Insolvenz und Abmeldung des Gewerbes erst arbeitslos zu melden. Dafür gibt es auch gute Gründe; neben rechtlichen (u.a. das Geschäftskonto und den Eindruck des Gerichts betreffend) ist es aber auch für mich finanziell besser. Ich habe aktuell noch etwa 6.500 Euro auf meinem privaten Pfändungsschutz-Konto und das Geschäftskonto ist quasi leer bis auf gut 1.200 Euro. Ich hatte die Notbremse deutlich früher gezogen; musste aber z.B. auch noch die Räumlichkeiten bezahlen, da lange nicht klar war, dass es überhaupt eine Privatinsolvenz wird. Und dann hätte das Inventar zur Insolvenzmasse gehören können.
Meine Frage aber jetzt:
Es steht natürlich formal noch ein Vergleich mit der Bank an. Derzeit liegt laut Pfändungstabelle der Freibetrag für Leute wie mich - alleinstehend, keine Kinder, keine Unterhaltspflichten - bei 1.402,28 Euro Netto im Monat.
Was mache ich, wenn ich diesen Betrag überschreite und der Vergleich positiv ausfällt?
Bei der Schadenssumme bin ich dann mit 37 Jahren und als Generation ohne Rente bis an mein Lebensende kurz davor, auf der Straße zu sitzen. Zumal ich einen geisteswissenschaftlichen Hintergrund habe (habe Geschichte und Philosophie studiert) und keine gute Festanstellung mehr finden werde. Ich brauche so schon jeden Cent.
Ich werde dem Jobcenter gegenüber natürlich meine Situation klar kommunizieren und das Möglichste erwirken. Ich hatte seit Corona beruflich enorm viel Pech und komme da nicht mehr so wirklich raus (davor lief es gut...); bin hart leidgeprüft inzwischen.
Aber das hier toppt alles. Ich durchleide echt Todesängste; ist nicht witzig. Gar nicht.
Daher bitte auch nur Antworten, die natürlich ehrlich, aber inhaltlich produktiv sind. Ich will mal wissen, wie so ein Vergleich eigentlich bei Leuten wie mir abläuft und was ich da realistischerweise an Forderungen zu erwarten habe. Darüber findet man nämlich nirgends was in meiner Gehaltsklasse.
Kommentare im Stile von "dann schränk' Dich halt ein" etc. kann ich grade weniger brauchen... Nicht böse gemeint.
Euch alles Gute, und danke schon mal!
Das Jobcenter macht ja verbindliche Jobvorschläge; auch noch im Bürgergeld übrigens. Daraus resultiert meine Sorge.
5 Antworten
Ich verstehe das Problem nicht. Der Vergleich mit der Bank ist doch überhaupt kein Thema. PI anmelden, Job annehmen, Einkommen über der Pfändungsfreigrenze geht an die Bank und man ist nach 3-4 Jahren die Schulden los. Die "Strafe" für eine erfolglose Selbständigkeit waren da früher deutlich drastischer.
Allein schon weil du erst 37 bist, solltest du schnellstens einen vernünftigen Job finden. Am besten selbst, denn die Vorschläge der JC sind meist nicht das Gelbe vom Ei. Einen guten Job kannst du noch 30 Jahre ausüben und hast genug Aufstiegschancen.
Zuletzt, auch wenn du das nicht hören willst: sich nun im Bürgergeld ausruhen, ist der größte Fehler, den du meiner Meinung nach machen kannst. Mit der Vita wird die spätere Jobsuche immer schwieriger. Und: wer mit dem Pfändungsfreibetrag nicht auskommt, lebt über seine Verhältnisse.
Wenn es kein Vergleich gibt geht es in die Insolvenz und danach muss die Restschuldbefreiung beantragt werden und gut ist.
Auf eine Restschuldbefreiung nach drei Jahren haben Sie bei einem außergerichtlichen Vergleich keinen Anspruch.
Wieso sollte man einen Vergleich verhindern wollen?
Dieser dient doch der Schuldenreduzierung und hilft einem schnell raus aus der Insolvenz!
Verstehe den Sinn dieser Frage nicht!?!
Und wieso sorgt man sich, wenn man Jobvorschläge bekommt? Ist doch super, wenn man schnellstens wieder in Lohn und Brot steht!
Was ist denn nun die Frage?
Wenn man kein Einkommen/Vermögen hat, kann man auch keinen Vergleich mit einer Bank über 85.000,-€ eingehen.
Und natürlich ist das Erwerbsleben mit 37 noch nicht vorbei, zumal die PI nur noch 3 Jahre dauert. Aber das elterliche Erbe schmälert sich vielleicht, wenn diese gebürgt haben.
Zu den drohenden jobvorschlägen des jc erwartest Du nun welche wohlwollenden Antworten? Die wird es hier vermutlich nicht geben.
So komplexe Sachverhalte kann man unmöglich in einem anonymen Forum klären/abhandeln. Die Zusammenhänge sind aus Deiner etwas unsystematischen Zusammenfassung ganz schwer zu erkennen und würden umfassende Rückfragen erfordern, die hier im Forum nicht machbar wären.
Schön, dass Deine Eltern Dir eine anwaltliche Beratung bezahlen, aber besser wäre es, zunächst mal einen Termin bei einer kostenlosen Schuldnerberatung in Deiner Nähe zu vereinbaren. Die können Dir genauso gut oder sogar besser helfen, da sie in der Regel reichlich Erfahrung in dieser Materie haben.
https://www.forum-schuldnerberatung.de/adressen/adressen-schuldnerberatungsstellen.html
https://www.schuldnerberatungen.org/beratungsstellen/
https://www.finanztip.de/schuldnerberatung/
https://www.finanztip.de/privatinsolvenz/
Nimm sofort Kontakt auf, bei vielen dieser Beratungsstellen gibt es längere Wartezeiten.
Und noch eine persönliche Anmerkung:
Für "Todesängste" ist nun wirklich keine Veranlassung. Und mit 37 Jahren davon auszugehen, dass das Berufsleben zuende ist und Sorge zu haben, dass das Jobcenter verbindliche Jobvorschläge machen könnte, ist doch schon sehr speziell.
Reiß Dich zusammen, hör auf, Dich selbst zu bemitleiden und fang an, Dich aktiv um die Lösung Deiner Probleme zu kümmern. Unterstützung dafür gibt es genug, man muss nur selbst tätig werden und wirklich arbeiten wollen. Die bei einer Privatinsolvenz mögliche Restschuldbefreiung nach drei Jahren ist bei diesen Beträgen geradezu ein Geschenk.
Viel Erfolg.