Privatinsolvenz?

2 Antworten

Das ist eigentlich eine Formsache, der vorgeschriebene Gang des Verfahrens. Wenn man die PI ganz normal durchlaufen hat, hat man da eigentlich nichts zu befürchten.

Negatives Beispiel: Jemand hat Steuerschulden, gibt Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag nicht gegenüber dem Treuhänder an und führt es entsprechend nicht ab, das Finanzamt erhält aber eine Meldung darüber. Auf Antrag des Finanzamtes wurde die Restschuldbefreiung versagt. Dazu kam dann eine Sperrfrist für mehrere Jahre, bevor er es nochmal beantragen konnte.