Privatinsolvenz?
Hallo
Habe heute vom Gericht ein Schreiben bekommen mit Beschluss
1.nach Beendigung der Laufzeit der abtretungserklärung über die Erteilung der restschuldbefreiung zu entscheiden
2.den insolvenzglaubigern und den Treuhänder wird hiermit im schriftlichen Verfahren Gelegenheit gegeben Anträge auf Versagung der restschuldbefreiung zu stellen
Innerhalb dieser Frist sind die Tatsachen und beweismittel vorzutragen auf die der Antrag gestürzt wird
Nach Ablauf der Frist wird das Gericht nach Anhörung der Schuldnerin zu den vorgebrachten Versagung Gründen über Erteilung der Restschuldbefreiung entscheiden
Was heißt das kann mir da jemand Auskunft geben den versteh das nicht so ganz
2 Antworten
Das ist eigentlich eine Formsache, der vorgeschriebene Gang des Verfahrens. Wenn man die PI ganz normal durchlaufen hat, hat man da eigentlich nichts zu befürchten.
Negatives Beispiel: Jemand hat Steuerschulden, gibt Einkommen über dem Pfändungsfreibetrag nicht gegenüber dem Treuhänder an und führt es entsprechend nicht ab, das Finanzamt erhält aber eine Meldung darüber. Auf Antrag des Finanzamtes wurde die Restschuldbefreiung versagt. Dazu kam dann eine Sperrfrist für mehrere Jahre, bevor er es nochmal beantragen konnte.
Hier wird es (meiner Ansicht nach verständlich) erklärt: