Was kann gefändet werden?Mann festen Job, Frau 400,- Euro Job. Wir haben 1 Kind. Wie rechne ich das?
Wir befinden uns seit 3 1/2 Jahren im Insolvenzverfahren. Mein Mann hat eine Feste Arbeit und ich einen 400 Euro Job. Zudem haben wir eine 3-jährige Tochter. Im November hat mein Mann 1450,- Euro verdient, ich habe 357,- Euro Verdient. Mein Mann musste somit 23,53 an die Treuhänderin zahlen. Ich verstehe das nicht. Wie wird das gerechnet? Mein Mann ist mir und meiner Tochter unterhaltspflichtig. Da ich jetzt aber eine 400 Euro Job habe ist er nur 1,5 Personen unterhaltspflichtig. Wie rechnet man denn das? Ich blicke da nicht durch. Bitte dringend um Hilfe. Vielen lieben Dank. # Salin
2 Antworten
Normalerweise wird das so gerechnet: Der Ehemann verdient 1450.-Euro netto und hat 2 Personen zu ernähren (das Kind und die Ehefrau)..also nicht 1,5 Personen. Also sind laut Pfändungstabelle 1569,99.-Euro pfändungsfrei.
Hier kann man Widerspruch bei Gericht machen (sollte Fachmann machen) um die 2 Personen anerkannt zu bekommen. Denn die Gerichte urteilen unterschiedlich, aber bei nur 400.-Euro Einkommen wird die Ehefrau eigentlich immer als Unterhaltsberechtigt eingestuft. Werbung durch Support gelöscht also lasst Euch vom Insolvenzverwalter nicht an der Nase herumführen. Der hat keine Ahnung.
Ist schon älter der Beitrag, aber ich will da doch nochmal paar Sätze zu schreiben. 1,5 unterhaltspflichtige Personen , das heisst, das die Ehefrau wohl aufgrund ihres einkommen zu 50% nicht berücksichtigt wird. Darüber gab es aber auch ein Gerichtsurteil, einfach mal in die Unterlagen gucken.