Zahlt Vermieter Kosten für Sicherheitsschlösser?

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Sofern die Fenster ohne Mängel zu schließen sind, muss der Vermieter nicht für Sicherheitsschlösser aufkommen. Diese sind dann Sache des Mieters. Der Mieter muss aber darauf achten, dass er bei Einbau der Sicherheitsschlösser die Fensterrahmen nicht beschädigt. Vorsorglich kann auch eine entsprechende Genehmigung zum Einbau vom Vermieter angefordert werden.

Ich glaube nicht, dass er das muss. Die Fenster sind ja zu schließen. In meiner alten Wohnung hatte ich auch abschließbare Fenstergriffe auf eigene Kosten angebracht und bei Auszug gegen die ursprünglichen "normalen" Fenstergriffe vom Vermieter wieder getauscht. Ich kenne keine Vorschrift, die besagt, dass Erdgeschosswohnungen extra gesichert werden müssen.