Zahlt ein Rechtsschutz den vom Gerichtsvollzieher angeforderten Räumungskostenvorschuss?
Ich habe einen Räumungstitel gegen einen Mieter erstritten, worin auch ein Mietrückstand von mehreren tausend Euro tituliert ist. Jetzt fordert der Gerichtsvollzieher einen Vorschuss von 3.000 Euro für die Umzugskosten und eventuelle Einlagerung des Mobiliars des Schuldners. Müsste auch diese Kosten bei Bestehen einer Rechtsschutzversicherung sie übernehmen?
1 Antwort
Soweit ich von einer Freundin weiß, werden diese Kosten von der Rechtsschutz übernommen. Es handelt sich um Vollstreckungskosten. Dafür sind regelmäßig 3 Vollstreckungsversuche abgesichert. Wenn du also bereits Versicherungsschutz für die Klage erhalten hast, bekommst du sicher auch Versicherungsschutz für die Zwangsvollstreckung und damit für die Vollstreckung des Räumungstitels. Der hierfür angeforderte Räumungskostenvorschuss des Gerichtsvollziehers gehört somit ebenfalls dazu und wird von deiner Rechtsschutzversicherung gezahlt.