Darf eine gesetzliche Krankenkasse einen freiwillig hauptberuflich versicherten Selbstständigen für längere Zeit (acht Jahre) als nebenberuflich einstufen?
Darf eine gesetzliche Krankenkasse (DAK) einen freiwillig hauptberuflich versicherten Selbstständigen für längere Zeit (acht Jahre) als nebenberuflich (unter Vorbehalt) tätig einstufen, obwohl dieser seine Tätigkeit stets als hauptberuflich selbstständig auf den jährlichen Fragebögen angegeben hat und somit die Vorbehaltsklausel ziehen um Nachzahlungen inklusive Säumniszuschlägen zu erwirken?
Kann die Krankenkasse darüber hinaus durch Ignorieren von Widersprüchen und Anträge auf Erlass ihrerseits über die Dreimonatsfrist hinaus weitere Zinsen und Säumniszuschläge (für die nachträglichen Forderungen) anreichern und diese dann einfach so mehr oder weniger unangekündigt durch den Zoll vollstrecken lassen?
Wenn einer der erwähnten Punkte zutreffend ist, was hilft das, wenn die Krankenkasse den Dialog verweigert, alle Widersprüche (Unbilligkeit der Säumniszuschläge) und Anträge ((Teil)- Erlass) verstreichen lässt und danach (vier und fünf Monate) den Zoll mit Vollstreckungen beauftragt?
Dankende Grüße!