Muss die Rücknahme eines Widerspruchs gegen Mahnbescheid von Anwalt vorgenommen werden?
Zu meiner Frage von soeben möchte ich noch wissen. Muss ich für die Rücknahme zu einem Rechtsanwalt gehen, da die Sache jetzt beim Landgericht liegt und dort Anwaltszwang besteht, worauf mich auch das Landgericht hingewiesen hat? Wer hat eine Antwort? Ich danke bestens dafür.
3 Antworten
Die Klage ist eingereicht. Damit ist sie existent.
Nun kannst Du dich von einem anwalt vertreten lassen. Eigene Eingaben an das Landgericht sind nciht möglich.
Die billigste Möglichkeit aus der Sache herauszukommen ist die fogende:
Schuld bezahlen. Damit ist die Forderungsangelegenheit in der hauptsache erledigt.
Der Kläger kann die Klage zurücknehmen udn DU musst ihm seine Kosten ersetzen.
Er hat keinen Grund die Klage zurückzunehmen, bevor gezahlt ist. Du musst vermeiden, das ein Versäumnisurteil in die Welt kommt, weil dann Verhandlungs- udn Urteilsgebühr fällig werden.
Eine Rücknahme eines Wiederspruches kannst Du selbst veranlassen -muss aber am besten Schriftlich und per Einschreiben beim Zuständigen Gericht erfolgen.
Für die Rücknahme eines Widerspruchs braucht es keinen Anwalt, auch wenn die Sache vor dem Landgericht ist. Die Rücknahme kannst du schriftlich vornehmen oder zu Protokoll des Landgerichts erklären. Du brauchst dafür keinen Anwalt.