Unfall nachdem Kaufvertrag unterschrieben war - welche Versicherung zahlt?
Guten Abend. Ein Freund hat mich gebeten, folgende Frage für ihn zu stellen. Er hat am letzten Samstag sein Auto verkauft, einen Kaufvertrag gemacht, und auch schon das Geld für den Kauf erhalten. Mit dem Käufer hatte er sich darauf geeinigt, dass dieser am darauffolgenden Montag das Auto auf dessen Namen ummelden sollte. Seiner Versicherung hat der Verkäufer dann sofort am Samstag per Email gekündigt. Das Problem ist, dass der Käufer auf der Heimfahrt einen Unfall gebaut hat, und das Auto einen Totalschaden hat. Er erwartet jetzt, dass die Versicherung meines Freundes den Schaden reguliert. Der will das aber verständlicherweise nicht, weil er nciht hochgestuft werden möchte. Wer ist in so einem Fall im Recht?
3 Antworten
wenn das auto verkauft wurde, ist die versicherung automatisch auf den käufer übergegangen. dein freund hat damit nichts mehr zu tun. das ist ausschließlich sache des käufers
Nicht unbedingt. Wenn das Auto noch kein nue Versicherung hat, bleibt die Versicherung in der Pflicht, welche als Letzte das Fahrzeug vrsichert hat. Das ist auch deshalb so festgelegt, da im Falle eines Personnschadens einer schuldlosen Person, dieser nicht zugemutet werden kann zu warten bis irgndjemand seine genesungskosten übernimmt. Natürlich steht der Regress bzw. Klageweg jeder Versicherung offen. Beim Kaufvertrag sollte immer der exakte Zeitpunkt der Fahrzeugübergabe stehen. Da ich selbst schlechte Erfahrungen beim Autoverkauf gemacht habe kann ich jedem Verkäufer zusätzlih empfehlen ds Auto niemals mit Kennzeichen herauszugeben. Auch das Entsiegeln reicht nicht. Es gibt Länder, da fällt es ohnehin niemandem auf ob das Kennzeichen ein intaktes Siegel hat.
Durch Unterzeichnung des Kaufvertrages ist dein Freund nicht mehr Halter des Fahrzeugs, auch wenn die Ummeldung noch nicht erfolgt ist. Daher kann dein Freund für den Unfall nicht haftbar gemacht werden.
Die Versicherung endet nicht mit dem Verkauf des Fahrzeugs, sondern sie geht laut Gesetz auf den Käufer über.
Trotzdem haftet der Verkäufer gemeinsam mit dem Käufer für die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres, sofern keine Ummeldung erfolgt. Am sichersten ist es daher, wenn der Verkäufer das Fahrzeug selber abmeldet und das Kfz ohne Nummernschilder übergibt. Der Versicherer wird von der Zulassungsstelle über die Abmeldung informiert und kann dann die Autoversicherung aufheben.
Die Rückstufung sollte den Käufer treffen.