Nebenberuflich Musiker. Kosten für Auto als Ausgaben abziehbar??
Der Boss der Band versteuert alle Einnahmen in der Steuererklärung über die Einkommensteuer. ( ca. 4000 Euro jährlich) Er hat ein Auto gekauft mit Anhängerkupplung welches er ausschließlich nur für die Band nutzt. Für private Zwecke nutzt er seinen Firmenwagen. Welche Kosten des Bandautos darf er als Aufwendungen gegenrechnen? ( Kredit, Steuern, Versicherung, Reparaturen u.s.w.) Wie verhält sich der Fall, wenn er das Bandauto an und ab mal privat nutzt oder verborgt? Bin für jeden Tip dankbar, wenn mir jemand helfen könnte, welche Ausgaben man überhaupt gegenrechnen kann.
3 Antworten
Wenn der Wagen nur für die Band läuft kann er alle Kosten geltend machen.
Das war die eine Sache.
Die andere Sache ist, das wird ihm vermutlich kein Finanzbeamter galuben. Wenn er aus der Band nur 4.000,- Euro Erträge hat, warum sollte er dafür einen Wagen extra kaufen, der sonst nicht genutzt wird? Da sind ja die Fahrzeugkosten höher als die einnahmen.
DEr andere Wagen (Firmenwagen) ist es ein Wagen, den er als Angestellter vom Arbeitgeber hat, oder der Wagen eines anderen Betribes, der ihm gehört?
Ist der größer, oder kleiner, jünger, oder älter?
Vermutlich wird es darauf hinauslaufen, das es eine Frage der Glaubwürdigkeit ist.
Ein Fahrtenbuch würde gute Dienste leisten.
Ggf. nach Fahrtenbuch 30 Ct. pro Km abrechnene, aber man kann ja nach den Rechnungen für die Auftritte auch die Kilometer nachvollziehen.
Der Fall verhält sich so, als er sich das Bandauto kaufte (Picasso jetzt 3 Jahre alt) war er noch beruflich privatisiert und nutzte dieses Auto auch für private Zwecke. Dann stand er von einen Tag auf den anderen auf der Straße und hatte keine Arbeit. Dann hatte er das große Glück wieder einen guten Job zu finden. Diesmal aber als Angestellter und hier bekam er dann auch den Firmenwagen. Mittelklassewagen von Opel(Neuwagen). Sein privates Bandauto (Picasso) war nun über. Wir brauchen aber den Picasso um zu unseren Auftritten zu gelangen. Allein wegen der Größe des Autos und der Anhängerkupplung. Ja, der Aufwand der Zahlungen ist riesig, aber hätten wir das Auto verkauft, hätten wir zu diesen Zeitpunkt 11000 Euro Miese gemacht und ein Auto für die Band hatten wir auch nicht. Also haben wir das Auto behalten und jetzt wird es genutzt wenn es jemand mal von der Familie braucht wegen der Anhängerkupplung oder oder oder. Die Kosten trägt er jedoch allein.
Danke für den Tip mit der GEZ. Das ist geregelt, da er ja Gebühren zahlt ist ja Autoradio inklusive. Werde mich auf den Weg machen und mir einen Termin beim Finanzamt besorgen. Das ist wohl die beste und sicherste Lösung. Vielen Dank.